Anwalt Krämer über Ahrtal-Opfer, die um die Neuwertspitze kämpfen: „Teilweise muteten die Verlängerungsablehnungen willkürlich an“

Der Bonner Anwalt Markus Gerd Krämer hat noch 30 offene Mandate aus dem Sturmtief "Bernd". (Bildquelle: ADAC SE; Kraemer.Law)

Der Bonner Anwalt Markus Gerd Krämer versucht auch vier Jahre nach der Ahrtal-Flut für seine Mandanten Entschädigungssummen von Versicherern zu erstreiten. Neue Fälle erhielt er, weil die 3-Jahres-Frist für die sogenannte Neuwertspitze abgelaufen ist. Nicht alle Versicherer hätten die Frist verlängert. Wie viele offene Fälle er noch hat und wie weit die Schadenregulierung bei den Assekuranzhäusern Provinzial, R+V, Ergo, Generali, Signal Iduna, Huk-Coburg, Alte Leipziger, Axa und Debeka fortgeschritten ist, hat VWheute in Erfahrung gebracht.

Der Bonner Anwalt Markus Gerd Krämer monierte bereits ein Jahr nach dem Sturmtief „Bernd“, dass Versicherer versuchen, Auszahlungen zu verschleppen oder Kunden so lange hinzuhalten, bis sie auf Kompromisse eingehen. Vor einem Jahr erklärte er, dass seine Kanzlei Kraemer.Law insgesamt 160 Fälle in diesem Zusammenhang bearbeitet hat. 70 waren noch offen, nun gebe es aktuell noch 30 offene Mandate. 15 Fälle sind vergangenes Jahr hinzugekommen, „hauptsächlich wegen Problemen mit der Neuwertspitze“, erklärt er gegenüber VWheute.

Für die Versicherungsnehmer war das vergangene Jahr besonders, weil die ablaufende Frist, innerhalb welcher Geschädigte ihrem Versicherer nachweisen müssen, dass sie wirklich wieder aufbauen, abgelaufen ist. Nur dann werden sie nicht nur für den Zeitwert des zerstörten Eigentums entschädigt, sondern bekommen den Neuwert erstattet. Die Differenz ist die sogenannte Neuwertspitze. Krämer hält die Frist für viel zu kurz, es seien sehr viele vom Stichtag betroffen.

VWheute hat vor einem Jahr bei den einzelnen Versicherern nachgefragt, ob sie am Stichtag festhalten. Von vielen Gesellschaften, darunter Provinzial, LVM, Debeka kam die Antwort, dass sie über eine mögliche Fristverlängerung individuell entscheiden. Zurich Deutschland erklärte, dass man nicht am Stichtag festhalte und auch danach noch den Neuaufbau entschädige. Auch die Huk-Coburg oder die Ergo erkannten die „Probleme im Handwerkermarkt und den zu erteilenden Baugenehmigungen“ an und gaben an, dass sie die Frist daher verlängern werden. Manche Versicherer wie die Generali, Signal Iduna oder die DEVK gewährten eine Fristverlängerung nur dann, wenn man nachweisen konnte, dass die Wiederherstellungsfrist unverschuldet nicht eingehalten wurde. Die R+V Versicherung hat die Frist für den Nachweis der Wiederherstellung des Gebäudes von drei auf fünf Jahre verlängert.

Ist die Frist noch zeitgemäß angesichts des Fachkräftemangels?

So klangen die Aussagen vor einem Jahr. Rechtsanwalt Krämer behauptet heute, dass nicht alle dort genannten Versicherer die Frist verlängert haben, wie sie versprachen. Er beobachtete eine „extrem unterschiedliche Handhabe“ durch Versicherer, viele verhielten sich „Nero-gleich“. Auf den Punkt gebracht: „Teilweise muteten die Verlängerungsablehnungen willkürlich an“, so Krämer. „In einer Gesamtschau ist meines Erachtens ein Berufen auf die Frist ohnehin treuwidrig in Anbetracht von über 16.000 Schäden in einem Umkreis von 50 qkm sowie nicht verfügbaren Handwerkern, Sachverständigen, Schadenregulierern etc.“ Grundsätzlich sei für ihn die Frist heutzutage in Anbetracht des überall vorliegenden Fachkräftemangels „nicht mehr zeitgemäß“ und entspringe der „guten alten Zeit“, als noch Handwerker und Sachverständige „frei verfügbar waren und es keine Schadenhäufungen wie derzeit gab“.

Er schildert einige Beispielfälle: Eine große Wohngemeinschaft, bestehend aus fünf Häusern, weist einen Schaden in Höhe von ca. sechs Mio. Euro auf. Der Versicherer bzw. der Schadenregulierer mit Sachverständigem würde von Beginn an teilweise grundlos Rechnungen zusammenstreichen bzw. gäbe Angebote nur stark verzögert oder gar nicht frei. Der Versicherer berufe sich nun bei diversen Teilgewerken auf Ablauf der Sicherstellungsfrist zu Wiederherstellung. Krämers Fazit: „Dieser Schaden zeigt exemplarisch, wie teilweise reguliert wurde, so dass der Versicherungsnehmer am langen Arm verhungerte.“ Sich dabei auf die 3-Jahres-Frist zu berufen, sei seiner Meinung nach natürlich in diesem Kontext treuwidrig, diese Frage kläre nun das Gericht.

Krämer liefert ein anderes Beispiel für die Verzögerungstaktik: Eine Familie mit einem zweijährigen Kind wohnt wieder in dem flutgeschädigten Haus, dieses sei ölkontaminiert (deutlich erhöhte Werte noch in 5cm Bohrtiefe). Der Versicherer würde sich weigern, erforderliche Sanierungsmaßnahmen freizugeben und möchte Wände mit Epoxidharz „abdichten“ lassen. Krämer erklärt, dass die Mandantin schlicht keine Lust mehr habe und mit dem Versicherer abrechnen möchte, um eine ordnungsgemäße Reparatur mit Fluthilfemitteln durchzuführen. 

In wie vielen Fällen eine Fristverlängerung gewährt wurde

VWheute hat nachgefragt, bei wie vielen Fällen die Versicherer eine Fristverlängerung für die Neuwertspitze gewährten. Konkret darauf eingehen, wollten nur wenige Gesellschaften. Die Alte Leipziger spricht von wenigen Anfragen für die Fristverlängerung. Diese habe der Versicherer „in der Regel gewährt und die Schäden sind mittlerweile behoben“. In sechs Fällen wurde die Fristverlängerung nicht genehmigt – in drei Fällen sei diese Entscheidung Gegenstand eines Gerichtsverfahrens. Ein Großschadenfall sei noch ungelöst. Aufgrund der Umstände wurde die Frist für die Neuwertspitze in diesem Fall noch einmal um ein Jahr verlängert. Die Alte Leipziger befindet sich derzeit in zwei Fällen in einer gerichtlichen Auseinandersetzung. In zwei weiteren Fällen ist der Versicherer als Nebenintervenient (auch: Streitverkündeter) dem Verfahren angeschlossen. Bezogen auf die Gesamtzahl von 1.840 Fällen sind das 0,2 Prozent.

Signal Iduna erklärt, dass man in Schadenfällen, in denen Versicherte die Einhaltung der Dreijahres-Frist nicht verschuldet haben, „großzügig gehandelt“ und die sogenannte Neuwertspitze erstattete. Eine genaue Zahl nennt der Versicherer nicht, man bewege sich bei diesen Fällen „im zweistelligen bzw. sehr niedrigen dreistelligen Bereich“. Gerichtliche Auseinandersetzungen gebe es nicht. Auch die Ergo hat keine offenen Streitfälle. Eine allgemeine Fristverlängerung gewährten die Düsseldorfer nicht, man prüfe jeden Fall individuell. Von Fall zu Fall entscheidet auch die Provinzial. Ebenso individuell geht die Huk-Coburg vor, die nur von einer „marginalen Anzahl“ gerichtlicher Auseinandersetzungen spricht. „Minimal“ sei die Anzahl solcher Prozesse bei der Generali, bei der Neuwertspitze entscheide man gleichfalls individuell. Dazu gebe es ohnehin „nur wenige Einzelfälle“. Die Debeka hat zwei offene gerichtliche Fälle. Bezüglich der Verjährungsfrist haben die Koblenzer „in einigen Fällen“ diese auf Anfrage verlängert. „Für die noch offenen Fälle behalten wir uns weiterhin eine Einzelfallprüfung und Entscheidung vor und werden es nicht am Stichtag festmachen.“

Der GDV bezieht auf VWheute-Nachfrage folgende Stellung bezüglich der Fristverlängerung: „Die Frist regelt einzig, dass weder der Versicherer endlos auf die ‚Aktivitäten‘ des Versicherten warten muss, noch dass sich der Versicherte für die Sicherstellung des Wiederaufbaues endlos Zeit lassen kann. Die von der Rechtsprechung anerkannte Frist hierfür beträgt drei Jahre. Gleichwohl dürften Fälle, in denen Versicherte auch drei Jahre nach einem Totalschaden lediglich den Schaden gemeldet, aber sonst nichts unternommen haben, um den Wiederaufbau sicherzustellen, die absolute Ausnahme sein. Und: Die Vertragsparteien können die Frist zur Sicherstellung der Wiederherstellung individualvertraglich verlängern. Eine solche Vereinbarung ist rechtlich möglich.“

Versicherer sehen die Schadenregulierung als fast abgeschlossen an

Gestern jährte sich die Flutkatastrophe im Ahrtal zum vierten Mal. Der GDV hat bereits am vergangenen Freitag dazu eine Pressemitteilung verschickt, allerdings ging der Verband nicht darauf ein, wie viele Schäden abgeschlossen sind. Vor einem Jahr hieß es, dass die Versicherer 7,5 Mrd. Euro und damit 90 Prozent der Schäden ausgezahlt hätten – den Gesamtschaden beziffert der Verband auf  8,75 Mrd. Euro. Auf VWheute-Nachfrage erklärt der GDV, dass sich an den Zahlen seitdem nichts verändert habe.

Bei den einzelnen Versicherern indes gibt es Fortschritte bei der Schadenregulierung. Die Provinzial ist wohl mit der am stärksten vom Unwetter betroffene Versicherer. Auf Anfrage erklärt man, dass der Gesamtaufwand unverändert bei 1,6 Mrd. Euro liegt. Insgesamt sind mittlerweile rund 97 Prozent aller Schäden abschließend bearbeitet, im Vorjahr waren es 95 Prozent. Bei der R+V sind etwa 97 Prozent der Schäden abschließend bearbeitet, im Vorjahr waren es 93 Prozent. Der Gesamtaufwand bewegt sich weiterhin bei rund 800 Mio. Euro. Es sind bislang die größten Schäden in der Geschichte der R+V.

Die LVM Versicherung antwortete bislang nicht auf die VWheute-Anfrage zu den neuesten Zahlen. Diese dürften sich nicht groß verändert haben. Der Schadenaufwand wurde im Vorjahr mit 280 Mio. Euro beziffert. Der Gesamtaufwand bei der Signal Iduna beträgt aktuell 262,9 Mio. Euro und ist damit leicht angestiegen (Vorjahr: 262,6 Mio. Euro). Bis auf rund zwei Prozent sind alle Schäden abschließend reguliert. „Die wenigen noch offenen Schadenfälle gehen auf Kundenwünsche oder auf noch fehlende behördliche Vorgaben zurück“, erklärt der Versicherer auf Anfrage. Die Huk-Coburg geht nach wie vor von Schadenzahlungen in Höhe von 235 Mio. Euro aus. Es sei aktuell nur noch ein sehr geringer Teil der Schäden offen.  

Bei der Debeka liegt der Gesamtaufwand unverändert bei rund 60 Mio. Euro. Vor einem Jahr waren 142 offene Schäden in der privaten und gewerblichen Sachversicherung sowie der Kfz-Versicherung, aktuell sind es 74 Schäden. Der Großteil der Schäden wurde bei der Debeka reguliert (Privat 98 Prozent und Gewerbe 95 Prozent). Auch der Axa sind die meisten Schadenfälle abgeschlossen, ebenso bei der Ergo. Vor einem Jahr hatten die Düsseldorfer noch 200 offene Schäden, aktuell sind es 100. Größtenteils seien das Schäden, bei denen es Verzögerungen beim Wiederaufbau gibt. Die genaue Schadensumme nennt auch Generali nicht, dafür die Anzahl der Sach-Schadenmeldungen: Es sind 11.500, von denen inzwischen mehr als 11.300 (also mehr als 98 Prozent) final reguliert sind, im Vorjahr waren 90 Prozent. „Die wenigen noch offenen Schäden sind zumeist Langläufer, wg. z.B. verzögertem Wiederaufbau/behördlichen Beschränkungen/etc.“, lautet die Begründung.

Für den GDV fehlt ein „Radar der Klimaanpassungsmaßnahmen“

Um in Zukunft eine ähnliche Flut in Ahrtal zu verhindert, plant man mehrere große Rückhaltebecken zu bauen. Der GDV begrüßt diese Entwicklung. „Im Ahrtal wird sichtbar angepackt. Die Region treibt umfangreiche Schutzmaßnahmen voran. Zwar sind viele Orte noch immer unzureichend geschützt, doch mit den geplanten Großprojekten ist ein entscheidender Schritt gemacht“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Im Ahrtal wurden 17 Standorte für Rückhaltebecken identifiziert, vier dieser Becken sollen nun vorrangig gebaut werden. Im Extremfall sollen sie enorme Wassermengen aufnehmen und zurückhalten können.

Für den GDV fehlen jedoch transparente, einfach zugängliche Informationen, welche Präventionsmaßnahmen deutschlandweit in Planung sind oder bereits umgesetzt werden. „Uns fehlt in Deutschland eine zentrale Plattform, die über alle laufenden und geplanten Anpassungsmaßnahmen informiert“, sagt Asmussen. Wer heute als Verantwortlicher einer gefährdeten Region nach Erfahrungswerten und Best Practices anderer öffentlicher Stellen suche, werde kaum fündig. Wenn überhaupt, stünden Informationen zum Bevölkerungsschutz und der Klimafolgenanpassung erst dann zur Verfügung, wenn Maßnahmen vollständig abgeschlossen sind. 

Ein sinnvoller Ausgangspunkt für mehr Transparenz könnte das bestehende Naturgefahrenportal sein. Es ist seit Mitte April 2025 online. Bislang bildet es vor allem vergangene Ereignisse und Gefahrenpotenziale ab, liefert aber kein aktuelles Bild, wo heute schon an Klimaanpassung gearbeitet wird, argumentiert der GDV. „Ohnehin sollte das Naturgefahrenportal weiter ausgebaut werden, beispielsweise wäre auch eine Abbildung der regionalen Gefährdung durch Erdbeben, Erdrutsche oder Erdsenkungen sinnvoll“, sagt Asmussen. „Es wäre sinnvoll, hier auch laufende und geplante Maßnahmen zur Prävention sichtbar zu machen. Nur dann haben Kommunen und Bürgerinnen und Bürger alle nötigen Informationen für wichtige Investitions- und Bau-Entscheidungen.“

Autor: David Gorr

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