OLG Frankfurt: BU-Versicherer muss bei chronischer Schmerzstörung zahlen

Ein BU-Versicherer muss einem ehemaligen Flugzeugabfertiger wegen chronischer Schmerzstörung eine BU-Rente zahlen. Quelle: Bild von Mr_Worker auf Pixabay

Ein ehemaliger Flugzeugabfertiger hat wegen einer chronischen Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren einen Anspruch auf Zahlungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden (Az.: 7 U 199/12).

Im konkreten Fall litt der betroffene Mann nach einer Infektion zunehmend unter Gelenkbeschwerden und -schwellungen. Die Ärzte stellten eine undifferenzierte Oligoarthritis nebst chronifiziertem Schmerzsyndrom fest, berichtet das Online-Magazin Haufe. Die Beschwerden hätten den Mann demnach so stark behindert, dass er seinen Beruf nicht mehr ausüben konnte und seinen Job verlor.

Dieser forderte daraufhin von seinem BU-Versicherer die Zahlung einer monatlichen Rente. Allerdings lehnte der Versicherer die Zahlung ab und begründete dies damit, dass er beim Kläger keine vertragsgemäße Berufsunfähigkeit sah. Zudem unterstellte der BU-Versicherer dem Kläger, die Schmerzen vorzutäuschen. Dabei hatten die behandelnden Ärzte eine undifferenzierte Oligoarthritis nebst chronifiziertem Schmerzsyndrom festgestellt.

Das Landgericht Frankfurt entschied zunächst zugunsten des Versicherers. Allerdings kam das OLG Frankfurt laut Bericht zu einer anderen Einschätzung. Demnach haben die Richter den Anspruch des Mannes auf eine bedingungsgemäße monatliche Rentenzahlung durch die Versicherung in Höhe von 1.431 Euro bestätigt. Ein Gerichtsgutachten sei dabei zu dem Schluss gekommen, dass der Mann zwar nicht an einer rheumatischen Erkrankung und auch nicht an einer Fibromyalgie – einer chronischen Schmerzerkrankung, die sich durch Schmerzen in verschiedenen Körperregionen äußert – leidet.

Allerdings habe der Gutachter auf somatischem Gebiet objektiv nachweisbare Beeinträchtigungen in einem Umfang von 40 Prozent festgestellt. Dazu zählten unter anderem arthrotische Veränderungen an den Fingern sowie dem Daumensattelgrundgelenk. Zudem habe der Sachverständige für psychosomatische Medizin eine chronische Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren diagnostiziert, die zu Leistungseinbußen von deutlich mehr als 50 Prozent im zuletzt ausgeführten Beruf führten. Zudem seien die Simulationsvorwürfe durch den Sachverständigen, einen erfahrenen Facharzt für Psychosomatik, überzeugend ausgeräumt worden, urteilte das Gericht.

Autor: VW-Redaktion

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