OLG Köln: Widerrufsbelehrung der Axa rechtmäßig

Axa-Hauptverwaltung in Köln. Bildquelle: Axa

Der Bund der Versicherten und die Verbraucherzentrale Hamburg müssen vor dem Oberlandesgericht Köln in einem Rechtsstreit gegen die Axa Lebensversicherung eine Schlappe hinnehmen. Das OLG wies am 7. März die Klage der Verbraucherschützer gegen die Widerrufsbelehrung der AXA Relax PrivatRente Chance ab (Aktenzeichen 20 UKl 1/24). Nach Ansicht der Richter entspricht die Belehrung den gesetzlichen Anforderungen.

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