OLG Frankfurt: BU-Versicherer muss bei chronischer Schmerzstörung zahlen

Ein ehemaliger Flugzeugabfertiger hat wegen einer chronischen Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren einen Anspruch auf Zahlungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden (Az.: 7 U 199/12).
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