Wer Vorschäden am Auto verschweigt, geht am Ende leer aus

In der Kfz-Versicherung wird zunehmend mit harten Bandagen gekämpft, so der Eindruck der Werkstätten. Quelle: PublicDomainPictures auf Pixabay

Offenheit gegenüber dem Versicherer tut Not: Gibt ein Kfz-Versicherter Vorschäden am Auto nicht an, kann er bei einem Unfall unabhängig von der Schuldfrage leer ausgehen, zeigt ein aktuelles Urteil.

Ein ordnungsgemäß geparktes Auto wurde durch einen anderen Verkehrsteilnehmer beim Ausparken gerammt. Das Unfallgutachten zeigte Schäden von 5.000 Euro, die die Geschädigte von der Versicherung des Verursachers ersetzt haben wollte. Eine Nachbesichtigung des Autos durch einen Sachverständigen der Versicherung lehnte die Fahrerin aber ab, schreib anwalt.de.

Die Versicherung weigerte sich daraufhin, für den Schaden aufzukommen. Die geltend gemachten Schäden seien nicht eindeutig auf den Unfall zurückzuführen. Es kam zum Rechtsstreit vor dem Landgericht Frankenthal.

Eindeutiges Urteil

Das Gericht wies die Klage „vollständig ab“. Der beauftragte Sachverständige stellte fest, dass einige der geltend gemachten Schäden durchaus auf den aktuellen Unfall zurückzuführen waren. Andere Schäden jedoch „müssten von anderen Unfällen stammen“. Sie lagen teilweise an Stellen, die beim Unfall nicht betroffen waren. Der Sachverständige schloss aus, dass „sämtliche Schäden am Fahrzeug dem Unfallverursacher zuzurechnen waren“. Das Gericht folgte dieser Einschätzung, auch wenn die Geschädigte Gegenteiliges behauptete.

Schadensersatz komplett abgelehnt

Das Landgericht erklärte im  Urteil, dass die Schäden am Fahrzeug aufgrund des Gutachtens „nicht eindeutig zuzuordnen“ seien. Aus diesem Grund müsse die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers nicht zahlen, auch nicht für den „grundsätzlich plausiblen Teilschaden“. Der Schadenersatz wurde komplett abgelehnt.

Die Anwältin Şölen Izmirli rät: „Man sollte als Geschädigter die Frage nach (unreparierten) Vorschäden grundsätzlich wahrheitsgemäß beantworten, um diesem Schicksal zu entgehen.“

Urteil: LG Frankenthal, Urteil v. 9.6.2021, Az.: 1 O 4/20.

Autor: VW-Redaktion

4 Kommentare

  • Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Schäden am Auto. Gut zu wissen, dass die Schäden nur aufgrund eines Gutachtens gut einzuordnen sind. Ich hatte vor einigen Tagen einen Autounfall und werde nun einen KFZ Unfallgutachter einschalten müssen.

  • Ich wollte mich nur kurz bei euch für den großartigen Artikel bedanken! Ich habe ihn mit großem Interesse gelesen und habe dabei viele wertvolle Informationen erhalten. Und ich freue mich schon auf weitere interessante Artikel von euch.
    Grüße Martin

  • Vielen Dank für den interessanten Artikel! Ich fand es sehr spannend zu lesen und konnte einige neue Erkenntnisse gewinnen. LG Jens

  • Vielen herzlichen Dank für diesen informativen Artikel! Es ist großartig, wie ihr komplexe Themen verständlich und anschaulich erklärt. Ich habe viel Neues gelernt und fühle mich gut informiert. Liebe Grüße Niklas

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