Urteil: Unfallfahrer muss Kfz-Versicherer Pkw-Daten auslesen lassen

Unfallauto, ein Fall für den Gutachter. (Symbolbild) Quelle: Pixabay.
Ein wegweisendes Urteil für Kfz-Nutzer und Versicherer. Wer nach einem Unfall dem Gutachter die Datenauslesung verweigert, kann seinen Versicherungsschutz einbüßen. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Köln.
Ein Versicherungsnehmer sei verpflichtet, im Rahmen der sogenannten Aufklärungsobliegenheit „alles beizutragen“, was zur Aufklärung des Schadensfalles dient, zitiert auto-medienportal den Richter. Zu den Verpflichtungen gehöre auch, dass ein Gutachter bzw. der Versicherungsgesellschaft der Zugang zu den Fahrzeugdaten ermöglicht wird. Mit den gesammelten Informationen lassen sich Unfälle inzwischen erheblich präziser rekonstruieren.
Der Fall
Ein Fahrer einer Oberklasse-Limousine hatte gegenüber seiner Kfz-Versicherung angegeben, er sei mit seinem Wagen bei Schneetreiben von der Fahrbahn abgekommen und in die Leitplanken gefahren. Ihm sei ein Gegenstand in den Fußraum gefallen, beim Wiederhervorholen hätte er auf der glatten Straße die Kontrolle verloren. Den 15.000-Euro-Schaden wollte er per Vollkasko ersetzt haben. Der am Unfallvorgang zweifelnden Versicherung verweigerte er den Zugriff auf die Fahrzeugdaten mit Hinweis auf seine Privatsphäre. Er befürchtete, die Versicherung könnte aus den Daten „Rückschlüsse auf sein Fahrverhalten ziehen“. Der „erhebliche Eingriff“ in seine Privatsphäre könne ihm „nicht zugemutet werden“. Das Auto habe er mittlerweile nach Polen verkauft, den Käufer könne er nicht kontaktieren.
Das überzeugte Richter und Versicherer nicht. Ein Versicherungsnehmer habe „zumutbare Untersuchungen zu den Umständen eines Schadens sowie zur Leistungspflicht“ zuzulassen. Die Auslesung des Datenspeichers sei „in diesem Fall zumutbar gewesen“, heißt es in der Urteilsbegründung. Im Ergebnis hat der Versicherungsnehmer seine Aufklärungspflicht verletzt und die Versicherung sei somit nicht leistungspflichtig.
Autor: VW-Redaktion