Zum Beweis eines fingierten Unfalls reicht „Häufung von Belegen“

Eine Urteil für alle Versicherer. . Quelle: Hermann Traub auf Pixabay

Wie kann eine Versicherung einen fingierten Unfall beweisen? Das Landgericht Offenburg hat das jetzt vereinfacht und die Versicherer per Urteil gestärkt. Es reicht mitunter eine „Häufung von Anzeichen“, erklärte der Richter.

Ein für das „praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit genüge“ beim Beleg eines Mogelschadens. Das sagt das Urteil des Landgerichts (Az.: 2 O 285/18) aus, über das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtete.

Der Fall

Es klingt alltäglich. Ein Autofahrer hätte ihn bei einem Überholvorgang die linke Seite seines Mercedes-Coupés beschädigt, erklärte der Kläger. Der Verursacher hätte beim Überholvorgang wegen des Gegenverkehrs plötzlich nach rechts gezogen und so die Kollision und den „Streifschaden über die komplette Seite“ herbeigeführt. Der Überholende erklärte am Unfallort sofort seine Schuld gegenüber der Polizei. Dessen Versicherung hatte aber Fragen und verweigerte schlussendlich die Zahlung. Der Fall ging vor Gericht.

So wertet das Gericht

Die Versicherung konnte genügend Indizien vorbringen, um den Nachweis eines fingierten Unfalls zu erbringen: Der Kläger rechnete auf fiktiver Gutachtenbasis ab und meldete den Schaden über die gesamte Länge an. Ein Sachverständiger stellte fest, dass der Schaden“ nicht allein vom Auto des Beklagten“ stammen und nicht durch „einmalige Berührung“. Erschwerend kam hinzu, dass das Auto wenige Monate alt war und beide Fahrer „bereits früher mehrfach in Unfälle verwickelt“ waren. Es gab keine Zeugen und die mündliche Verhandlung ergab, dass sich beide Beteiligte „vom Sehen her“ kannten. Das Gericht wies die Klage ab.

Autor: VW-Redaktion