Elementarschäden: „Eine Versicherungspflicht ist auch verfassungsrechtlich zulässig“
Die Debatte um eine Versicherungspflicht bei Elementarschäden hält weiter an. „Unwetterschäden sind in Deutschland mit einer Elementarschadenversicherung im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung grundsätzlich versicherbar“, kommentiert der Berliner Ökonom Gert G. Wagner.
„Nach Berechnungen des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen (SVRV) lassen sich gegenwärtig noch die meisten Wohngebäude sogar für nur fünf Euro im Monat bei minimalem Selbstbehalt im Schadensfall versichern“, konstatiert das Mitglied im Sachverständigenrat für Verbraucherfragen und im Sozialbeirat der Bundesregierung in einem Gastbeitrag für das Finanzmagazin Das Investment. „Selbst in Regionen mit hoher Unwettergefahr sind Wohngebäude versicherbar, wenn hinreichend technische Vorsorge betrieben wird […] und ein gewisser Selbstbehalt akzeptiert wird, der häufig vorkommende kleine und mittlere Schäden, die Haus- und Wohnungseigentümer:innen selbst tragen können, nicht versichert“, betont Wagner.
Allerdings interessiere sich die Mehrheit der Versicherungsnehmer „bislang nicht für geeigneten Versicherungsschutz – das gilt auch für die meisten politischen Parteien. Im Ergebnis sind nur knapp 50 Prozent der Wohngebäude gegen Unwetter versichert.“ Zudem habe der SVRV bereits „Ende 2019 ein Konzept für eine verpflichtende Elementarschadenversicherung für Haus- und Wohnungseigentümer:innen vorgelegt – kurz danach brach die Corona-Pandemie aus, und das Konzept wurde nicht breit diskutiert. Als eine von mehreren konkreten Maßnahmen schlägt der SVRV vor, dass jedes Wohngebäude in Deutschland verpflichtend gegen katastrophale Naturgefahren mit einer Elementarschadenversicherung versichert sein sollte.“
Außerdem könnte der Staat laut Wagner „die Last durch einen zielgerichteten Transfer (analog zum Wohngeld) mildern. […] Eine solche Unterstützung sollte vom jeweiligen Bundesland ausgezahlt werden, da die Länder besser als der Bund die örtliche Lage kennen. Wer freilich einen Neubau an einem stark gefährdeten Standort errichtet (sofern dafür künftig noch eine Baugenehmigung erteilt wird), sollte die Versicherungsprämie wie alle anderen Haus- und Wohnungsinhabenden auch voll selbst tragen müssen.“
Autor: VW-Redaktion