Konzern-Versicherungskammer-Vorstand Juppe über Elementarschäden: „Es bedarf eines ganzheitlichen Ansatzes“
Markus Juppe, Komposit-Vorstand Konzern Versicherungskammer.Bildquelle: Konzern Versicherungskammer
Zunehmende Wetterextreme verursachen jedes Jahr Schäden an Eigentum und Infrastruktur in Milliardenhöhe. Besonders bei Elementarschäden, vor allem durch Überschwemmungen, liegen die Schadenzahlen der vergangenen Jahre deutlich über dem langjährigen Durchschnitt. Es besteht Handlungsbedarf, kommentiert Markus Juppe, Komposit-Vorstand Konzern Versicherungskammer, im Gastbeitrag für VWheute.
Schon seit einigen Jahren kommt die „Elementarschaden-Pflichtversicherung“ regelmäßig ins Gespräch. Nun plant die neue Bundesregierung im Koalitionsvertrag neue Rahmenbedingungen einzuführen: Wohngebäudeversicherungen sollen im Neugeschäft künftig nur noch mit einer Elementarschadenversicherung angeboten werden dürfen. Auch bei Bestandsbauten soll der Versicherungsschutz zu einem Stichtag um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden. Eine Opt-out-Lösung wird geprüft. Darüber hinaus sollen Regelungen für Bauleitplanungen evaluiert und eine staatliche Rückversicherung eingeführt werden.
Wir begrüßen, dass die Elementarschadenversicherung für Wohngebäude in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurde, denn das zeigt die Bedeutung des Themas. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, die Folgen des Klimawandels und die volkswirtschaftlichen Schäden zu mindern.
Ganzheitlicher Ansatz für nachhaltigen Schutz
Dazu braucht es eine deutliche Erhöhung der Versicherungsdichte gegen Elementarschäden zu dauerhaft bezahlbaren Prämien. Erforderlich ist hierbei ein ganzheitlicher Ansatz, basierend auf einem Dreiklang aus verbindlicher Prävention und Klimafolgenanpassung; privatem Versicherungsschutz für Hauseigentümer – die Versicherungsdichte Elementar liegt im Bundesdurchschnitt laut GDV noch immer bei nur 54 Prozent – sowie einer Lösung zur Risikoteilung zwischen Versicherern und Staat bei extremen Naturkatastrophen neben den bestehenden Rückversicherungs-Konstrukten.
Um den wachsenden Risiken zu begegnen, muss vor allem in Überschwemmungsgebieten künftig risikoärmer gebaut und saniert werden. Baugenehmigungen sollten nur noch erteilt werden, wenn zuvor die Gefährdung durch Klimaschäden beurteilt wurde. Es sind mehr individueller Hochwasserschutz sowie angepasste Baumaterialien bei Neubauten und Sanierungen notwendig, um auf die jeweilige Gefährdungslage zu reagieren. Kurzum: Geplant, gebaut und saniert werden sollte so, wie es die Anpassung an den Klimawandel erfordert.
Zudem wiegen sich viele Gebäudeeigentümer fälschlicherweise in Sicherheit und unterschätzen das eigene Überschwemmungsrisiko, obwohl inzwischen nahezu jede Region betroffen sein kann. Deshalb ist es so wichtig, dass wir gemeinsam weiter aufklären, zumal auch große Unsicherheit in Bezug auf die Versicherbarkeit von Gebäuden herrscht.
Immer wieder lese und höre ich, dass zahlreiche Gebäude in Deutschland wegen der Gefahr von Hochwasser und Überschwemmungen nicht mehr versichert werden können. Das stimmt jedoch nicht: 99,4 Prozent der Adressen in ZÜRS Geo 2024 liegen in den Hochwassergefährdungsklassen 1 bis 3, die wir direkt am Point of Sale gegen Elementargefahren versichern. Eine Versicherung ist auch in der höchsten Hochwassergefährdungsklasse 4 nicht ausgeschlossen. Bei den 0,6 Prozent der Adressen prüfen wir individuell. Unser Ziel ist es, durch gezielte Risikoanalysen und Beratungen alternative Schutzstrategien für betroffene Kunden zu entwickeln, um ihnen ein Angebot für eine Elementarschadenversicherung zu ermöglichen.
Alle Akteure sind gefragt – Umsetzung jetzt entscheidend
Nur durch den sinnhaften Dreiklang aus Prävention, privatem Versicherungsschutz und staatlicher Rückversicherung kann ein flächendeckender und bezahlbarer Versicherungsschutz gewährleistet werden. Es ist entscheidend, staatliche, kommunale und private Akteure gemeinsam in die Verantwortung zu nehmen.
Auf staatlicher und kommunaler Ebene ist in den letzten Jahren schon einiges geschehen. Die Investitionen in den Hochwasserschutz zeigen Wirkung. Angesichts der Herausforderungen sollten wir hier nicht stehen bleiben und weiter investieren – von der Überschwemmungsfläche bis hin zu kleinen, aber wirkungsvollen Maßnahmen wie der Befreiung von Bachröhren von Gestrüpp und Unrat. Ergänzend ist eine staatliche Beteiligung an der Herausforderung der langfristigen Bezahlbarkeit des Versicherungsschutzes nötig, wie die im Koalitionsvertrag erwähnte staatliche Rückversicherung.
Die im Koalitionsvertrag formulierten Lösungsansätze bilden ein sinnvolles Konzept. Jetzt kommt es darauf an, wie dieses umgesetzt wird.
Autor: Markus Juppe, Komposit-Vorstand Konzern Versicherungskammer
