SPD will bei Pflichtversicherung nicht nachgeben: „Mit einem Opt-out – dann können wir die Sache auch lassen“

Wird es eine Versicherungspflicht für Elementarschäden geben, aber mit Ausstiegsmöglichkeit? Aus Sicht des SPD-Bundestagsabgeordneten Johannes Fechner gilt es, dies zu verhindern: ein Opt-out dürfe keine Option sein. „Wenn ich die Möglichkeit eröffne, sich auszuklinken, dann gehe ich das Problem überhaupt nicht an, das ich eigentlich beseitigen will“, sagte der Politiker bei einer Fachtagung des Bundes der Versicherten. Widerspruch kam von Anja Käfer-Rohrbach vom Versichererverband GDV. Der Sachverständige und frühere Gothaer-Vorstand Hartmut Nickel-Waninger forderte im Falle einer Versicherungspflicht, dass der Staat die zusätzlichen Einnahmen aus der Versicherungssteuer in präventive Maßnahmen umleiten sollte.

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GDV-Nein zur Pflichtversicherung stößt auf Widerspruch

Die Ablehnung einer Pflichtversicherung durch den Versichererverband GDV sei „ökonomisch maximal ungeschickt“, sagte DEVK-Vorstand Bernd Zens auf dem Aon Marktforum in Hamburg. Er habe „Null Verständnis“ für das Nein des Verbandes. Die weiteren Teilnehmer der großen Podiumsdiskussion stützten dagegen die GDV-Position. Einig waren sich die Fachleute darin, dass die Selbstbehalte in der Wohngebäudeversicherung deutlich steigen müssten.

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FDP erklärt ihre Blockade bei der Versicherungspflicht: „Das würde Wohneigentümern hohe Kosten aufbürden“

Zuletzt pochten einige Ministerpräsidenten darauf, endlich eine Pflichtversicherung für Elementarschäden einzuführen. Bundeskanzler Olaf Scholz habe laut der Oppositionspartei CDU die Umsetzung versprochen. Doch in der Regierung gibt es vor allem Widerstand von der FDP, die nun ausführlich ihre Bedenken äußert: Die Versicherungspflicht verhindere keine Schäden, bringe nur viel Bürokratie und führe zu höheren Versicherungsprämien. Es gebe stattdessen eine andere Lösung.

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Expertenrat um Drosten, Streeck und Co. fordert Versicherungspflicht gegen coronabedingte Betriebsausfälle

Im Abschlussbericht zur Beurteilung der Corona-Maßnahmen bringt die von der Bundesregierung eingesetzte Sachverständigenkommission versicherungsrechtliche Lösungen ins Spiel, bei der sich Betriebsinhaber und Gaststättenbetreiber verpflichten, sich gegen die Risiken einer Pandemie zu versichern. „Vorstellbar wäre (…) für näher zu präzisierende Betriebe eine Versicherungspflicht festzuschreiben, die auf den Ausgleich von Substanzschäden oder von durch Betriebsausfälle hervorgerufenen Schäden gerichtet sein könnte.“

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Bundesländer sprechen sich für Versicherungspflicht gegen Elementarschäden aus

Die Politik hält die Einführung einer Versicherungspflicht gegen Elementarschäden für denkbar. Verfassungsrechtlich sei dies jedenfalls nicht ausgeschlossen, betonten die Justizminister der Länder auf ihrer diesjährigen Frühjahrskonferenz. GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen betonte jedoch: "Eine Pflichtversicherung bei verfassungskonformer Umsetzung hat enge Grenzen."

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