Elementarschäden: „Eine Versicherungspflicht ist auch verfassungsrechtlich zulässig“

Die Debatte um eine Versicherungspflicht bei Elementarschäden hält weiter an. „Unwetterschäden sind in Deutschland mit einer Elementarschadenversicherung im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung grundsätzlich versicherbar“, kommentiert der Berliner Ökonom Gert G. Wagner.
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