Trotz High-Court-Urteil: Axa verweigert erneut Zahlung in BSV-Fall
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Pub in Großbritannien - Axa verweigert erneut Zahlung in BSV-Fall. Quelle: Bild von Von David Mark auf Pixabay
„O’zapft is“ – in Großbritannien haben die Pubs unter strengen Regeln wieder geöffnet. Das hat den Bar- und Restaurantbetreiber Inception-Group allerdings nicht versöhnlich gestimmt. Das Unternehmen hat Klage gegen die Axa eingereicht. Es sucht Entschädigung in Millionenhöhe wegen entgangener Gewinne während der Pandemie. Die Axa lehnt die Zahlung ab und sieht sich im Recht. Vor dem Hintergrund des ergangenen High-Court-Urteils im September birgt der Fall Zündstoff.
Wie hierzulande mussten auch in Großbritannien Bars und Restaurants während der Pandemie ihre Türen schließen. Genau wie in Deutschland besitzen auch viele Restaurantbesitzer in Großbritannien Policen, die diese Schäden abdecken – in der Regel ist das die Betriebsschließungsversicherung (BSV). Das glauben zumindest die Besitzer solcher Etablissements wie die Inception-Group, die Versicherer haben meist eine andere Sicht auf die Dinge.
Wer oder was ist der High-Court?
So ist es auch in diesem Fall, die Inception-Group möchte eine Entschädigung in Höhe von drei Millionen Pfund für elf Etablissements. Die Axa verweist auf die nach ihrer Ansicht klaren Bedingungen, die eine Zahlung in diesem Fall ausschließe, meldet das berichtende Medium insurancebusinessmag.
Der Fall dürfte spannend werden, schließlich wurde im September vom obersten britischen Gericht ein umfassendes Urteil gegen die BSV-Versicherer erstritten. Zu den Häusern gehörte auch die Axa. Die unterlegenen Versicherer hatten nach dem Urteil erklärt, dass sie nun nachträglich leisten würden. Wegen dieser Vorgeschichte dürfte der Fall über die Beteiligten hinaus spannend werden und betrifft sowohl Branche wie den Hospitality-Sektor.
Autor: VW-Redaktion