BMF veröffentlicht Entwurf der Verordnung zur Absenkung des Höchstrechnungszinses

Bundesfinanzministerium in Berlin. Quelle: BMF / Hendel

Bekanntlich will das Bundesfinanzministerium (BMF) den Höchstrechnungszins für Lebensversicherungen und Pensionsfonds zum 1. Januar 2022 auf 0,25 Prozent absenken. Der Entwurf der Verordnung wurde nun auf der Webseite des BMF veröffentlicht.

In der Begründung findet sich ein ungewöhnlicher Zusatz. Die Versicherer werden aufgefordert schon jetzt den Rechnungszins umgehend abzusenken, wenn dies zur Risikotragfähigkeit nötig ist. Das ist auf einer Linie mit der Aufforderung der Aufsichtsbehörde (Bafin), dass der Höchstrechnungszins z.B. von regulierten Pensionskassen im Neugeschäft nicht mehr als 0,9 Prozent betragen sollte. 

„Die Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft, sodass den Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds ausreichend Zeit für die Umstellung auf den neuen Höchstrechnungszins haben. Davon unberührt bleibt die Pflicht der Unternehmen, den Rechnungszins zur Bewertung der Verpflichtungen aus neu abgeschlossenen Verträgen schon vor dem 1. Januar 2022 umgehend zu senken, wenn dies erforderlich ist, um angemessene Rückstellungen zu gewährleisten und langfristige Risiken aus dem Neugeschäft zu begrenzen, oder den Verkauf der betreffenden Tarife einzustellen“, heißt es darin.

Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) begrüßte bereits die Pläne des Bundesfinanzministeriums, den Höchstrechnungszins zum Jahreswechsel zu senken. Aber: Ohne die dringend notwendige Riester-Reform stelle dies jedoch kein gesamthaftes Konzept dar, um die kapitalgedeckte Altersvorsorge angesichts der anhaltenden Tiefzinssituation zukunftsfest zu machen.

Zuletzt wurde der Höchstrechnungszins im Jahr 2017 auf derzeit 0,9 Prozent gesenkt. Die DAV hatte bereits im Dezember 2019 empfohlen, den Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung zum 1. Januar 2021 von derzeit 0,9 Prozent auf 0,5 Prozent zu senken. Auch die Finanzaufsicht Bafin empfahl den Lebensversicherern bereits, den Höchstrechnungszins für klassische Policen im kommenden Jahr angesichts des anhaltenden Niedrigzinsumfeldes kritisch zu hinterfragen.

Autor: VW-Redaktion

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