Bafin: Lebensversicherer sollen Garantiezins freiwillig senken

Quelle: Bild von Steve Buissinne auf Pixabay

Die Finanzaufsicht Bafin empfiehlt den Lebensversicherern, den Höchstrechnungszins für klassische Policen im kommenden Jahr angesichts des anhaltenden Niedrigzinsumfeldes kritisch zu hinterfragen. Marktbeobachter rechnen in diesem Jahr wegen der Corona-Krise nicht mehr mit einer politischen Entscheidung zu einer möglichen Absenkung des Garantiezinses. Die Ratingagentur Assekurata mahnt Medienberichten zufolge jedoch zur Vorsicht.

„Aus Sicht der BaFin stellt es kein ordnungsgemäßes Risikomanagement dar, wenn Lebensversicherer eine etwaige Anpassung der im Neugeschäft angebotenen Zinsgarantien an das aktuelle Kapitalmarktumfeld mit der Begründung verzögern, dass sie zunächst die weitere Entwicklung des Höchstrechnungszinses abwarten wollen. Vielmehr müssen Lebensversicherer unabhängig von der erwarteten Entwicklung des Höchstrechnungszinses beurteilen, ob, wann und auf welche Höhe die Zinsgarantien im Neugeschäft zu reduzieren sind. Dabei haben sie ihre Risikotragfähigkeit und Ertragskraft zu berücksichtigen“, heißt es bei der Finanzaufsicht.

„Wir gehen heute davon aus, dass es zum 1. Januar keine Änderung des Höchstrechnungszinses geben wird“, wird Guido Bader, Vorsitzender der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) zitiert. So müsse die HGB-Bilanzierung „konservativ sein und bei Bedarf auch schnell auf veränderte Rahmenbedingungen reagieren“.

Lars Heermann, Analyst der Ratingagentur Assekurata, mahnt hingegen zur Umsicht: „Anbieter sollten vorsichtig sein: Nur weil sie einen Garantiezins von 0,9 Prozent anbieten dürfen, heißt es nicht, dass sie es müssen“. So habe die jüngste Marktanalyse ergeben, dass, ohnehin nur noch 24 Gesellschafen klassische Lebensversicherungen mit einem Garantiezins von 0,9 Prozent an. „Viele arbeiten schon mit einem niedrigeren Garantiezins“, so Heermann gegenüber der FAZ.

Die DAV hatte im Dezember 2019 empfohlen, den Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung zum 1. Januar 2021 von derzeit 0,9 Prozent auf 0,5 Prozent zu senken. „Derzeit gibt es keine Anzeichen, dass sich das zum Teil negative Zinsniveau der vergangenen Monate in näherer Zukunft spürbar verbessern wird. Daher ist eine Absenkung des Höchstrechnungszinses für Neuverträge ab 2021 geboten“, begründete der DAV-Vorstandsvorsitzende Guido Bader damals die Empfehlung.

Allerdings beziehen die Aktuare nun auch die aktuelle Lage mit in ihre Empfehlung ein. „Wir werden unsere Empfehlung überarbeiten, da arbeiten wir derzeit dran. Wir sind in eine Welt hineingekommen, in der sich die Zinsen so geändert haben, dass man die Vorgaben regelmäßig überprüfen und auch häufiger anpassen muss“, wird Bader in der FAZ zitiert.

Autor: VW-Redaktion

Ein Kommentar

  • So etwas kommt heraus wenn niemand die schlechte Nachricht überbringen will, dass eine Bruttobeitragsgarantie zu 100% dann nicht mehr möglich wäre inklusive Riester in bestehender Form mit den starre Fesseln

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