Aktuare wollen niedrigeren Höchstrechnungszins und Riester-Reform gemeinsam umsetzen

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Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) begrüßt die Pläne des Bundesfinanzministeriums, den Höchstrechnungszins zum Jahreswechsel zu senken. Aber: Ohne die dringend notwendige Riester-Reform stelle dies jedoch kein gesamthaftes Konzept dar, um die kapitalgedeckte Altersvorsorge angesichts der anhaltenden Tiefzinssituation zukunftsfest zu machen.

„Wir appellieren eindringlich an die politischen Entscheidungsträger, zusammen mit der Senkung des Höchstrechnungszinses auch den bislang gesetzlich vorgeschriebenen Beitragserhalt in der Riesterrente und bei der Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) in der betrieblichen Altersversorgung zu überarbeiten“, betont der DAV-Vorstandsvorsitzender Guido Bader.

„Zum einen erfordert es die aktuarielle Kalkulation, dass für die volle Beitragsgarantie der Garantiezins über den einkalkulierten Kosten liegen muss. Ein Garantiezins von 0,25 Prozent lässt aber keine angemessenen Kosten mehr zu“, so Bader. Andererseits müssten sich die Unternehmen teilweise schon heute bei einer hundertprozentigen Beitragsgarantie auf eine risikoarme Anlage der Kundengelder beschränken, die derzeit mitunter Negativzinsen aufweise.

„Der vollständige Beitragserhalt mündet somit in einem teuren Festgeldsparen und damit einem sehr wahrscheinlichen Realwertverlust“, konstatiert der DAV-Vorstandschef.

Nach den Plänen des Bundesfinanzministeriums soll der Höchstrechnungszins zum 1. Januar 2022 auf 0,25 Prozent sinken. Dies gehe aus einem Schreiben der Parlamentarischen Staatssekretärin im Finanzministerium, Sarah Ryglewski (SPD), an die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD hervor.

GDV bestätigt Absenkung des Höchstrechnungszinses

Der GDV hat gegenüber seinen Mitgliedsunternehmen bestätigt, dass eine Absenkung des Höchstrechnungszinses von 0,9 Prozent auf 0,25 Prozent zum 1. Januar 2022 vom Bundesministerium der Finanzen zurzeit vorbereitet wird. Der Höchstrechnungszins soll von derzeit 0,9 Prozent auf 0,25 Prozent zum Jahreswechsel abgesenkt werden. Die Absenkung soll für Lebensversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds gelten. Schon jetzt drängt die BaFin nach eigenen Aussagen darauf, dass die Versorgungsträger den Höchstrechnungszins nach Möglichkeit nicht mehr ausschöpfen. Bei Pensionskassen werden Rechnungszinsen oberhalb von 0,25 Prozent nicht mehr unbefristet genehmigt, Tarife mit einem Rechnungszins von 0,9 Prozent sollen geschlossen werden.

Nach den Informationen des GDV wird eine entsprechende Änderung der DeckRV und der PFAV vorbereitet und derzeit zwischen den beteiligten Bundesministerien abgestimmt. Formal könnte das Verfahren zur Änderung der Verordnungen im Mai 2021 abgeschlossen sein. Damit haben Versorgungsträger genügend Zeit, für eine fristgerechte Überarbeitung der Tarife. Der GDV fordert, dass die Absenkung des Höchstrechnungszinses zeitgleich mit einer Absenkung der gesetzlichen Mindest-Garantieanforderungen bei Riester-Renten und bei Beitragszusagen mit Mindestleistung auf 80 Prozent der Beiträge und Zulagen erfolgen muss. Ein jüngst veröffentlichter Ergebnisbericht der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) zeigt, dass mit 0,25 Prozent Rechnungszins ein Beitragserhalt nicht mehr darstellbar ist.

Zuletzt wurde der Höchstrechnungszins im Jahr 2017 auf derzeit 0,9 Prozent gesenkt. Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) hatte bereits im Dezember 2019 empfohlen, den Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung zum 1. Januar 2021 von derzeit 0,9 Prozent auf 0,5 Prozent zu senken. Auch die Finanzaufsicht Bafin empfahl den Lebensversicherern bereits, den Höchstrechnungszins für klassische Policen im kommenden Jahr angesichts des anhaltenden Niedrigzinsumfeldes kritisch zu hinterfragen.

Autor: VW-Redaktion

Buchtipp: Der neue Kompass 2/2021 für die Beratungspraxis zeigt die Folgen der Niedrigzinsphase und der Rechnungszinsabsenkung für die Altersversorgung auf.

Ein Kommentar

  • Dr. Andreas Billmeyer

    Man wird den Eindruck nicht los, als würden es die zuständigen SPD-Minister (für Arbeit und Finanzen) darauf anlegen, Riester kalt durch die Hintertür abzuschaffen – ein eklatanter Widerspruch zum Koalitionsvertrag und ein Schlag ins Gesicht aller jüngeren Erwerbstätigen, die sich die Rentenlücke schließen wollen und dazu auch auf rentablere Anlagen (natürlich mit weniger Garantien) zurückgreifen möchten.

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