BMF veröffentlicht Entwurf der Verordnung zur Absenkung des Höchstrechnungszinses
Bekanntlich will das Bundesfinanzministerium (BMF) den Höchstrechnungszins für Lebensversicherungen und Pensionsfonds zum 1. Januar 2022 auf 0,25 Prozent absenken. Der Entwurf der Verordnung wurde nun auf der Webseite des BMF veröffentlicht.
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