Höchstrechnungszins für Lebensversicherung soll deutlich sinken

Quelle: Bild von Aleksandr Sobolev auf Pixabay

Der Höchstrechnungszins soll zum 1. Januar 2022 auf 0,25 Prozent sinken. Dies gehe aus einem Schreiben der Parlamentarischen Staatssekretärin im Finanzministerium, Sarah Ryglewski (SPD), an die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD hervor.

„Mittelbar werden dadurch die Garantien begrenzt, die Lebensversicherer im Neugeschäft anbieten. In der Öffentlichkeit wird der Höchstrechnungszins gleichwohl als ‚Garantiezins‘ wahrgenommen, weswegen eine Anpassung auf breites Interesse stößt“, zitiert die Rheinische Post aus dem Schreiben. „Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterstützt den Vorschlag“, heißt es weiter.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sieht die Pläne hingegen ebenfalls kritisch: „Wenn der Höchstrechnungszins abgesenkt wird und gleichzeitig die 100-Prozent-Beitragsgarantie erhalten bleibt, gibt es ab 2022 große Probleme, die zu einer De-facto-Beerdigung der Riester-Rente führen würden. Weil eine umfassende Riester-Reform noch in dieser Legislaturperiode leider kaum mehr realistisch ist, sollte die verbleibende Zeit zumindest für eine Teilreform genutzt werden, vor allem für eine Absenkung der Garantien“, warnt GDV-Geschäftsführer Jörg Asmussen.

„Monatelang hat der Bundesfinanzminister still gehalten, jetzt wird wohl doch geschraubt: Wenn der Garantiezins für Lebensversicherungen ab kommendem Jahr von 0,9 auf 0,25 Prozent sinkt, ist dies das Ende einer Ära – und damit der klassischen Lebensversicherung wie wir sie kennen. Es bedeutet: Kunden können künftig nicht mehr sicher sein, dass sie regelmäßig wenigstens ihre eingezahlten Beiträge zurückbekommen. Und es bedeutet auch: Für Kunden wird es noch wichtiger, vor dem Vertragsabschluss die Kosten genau zu studieren.“

Britta Langenberg, Versicherungsexpertin von Finanzwende

Zuletzt wurde der Höchstrechnungszins im Jahr 2017 auf derzeit 0,9 Prozent gesenkt. Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) hatte bereits im Dezember 2019 empfohlen, den Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung zum 1. Januar 2021 von derzeit 0,9 Prozent auf 0,5 Prozent zu senken. Auch die Finanzaufsicht Bafin empfahl den Lebensversicherern bereits, den Höchstrechnungszins für klassische Policen im kommenden Jahr angesichts des anhaltenden Niedrigzinsumfeldes kritisch zu hinterfragen.

Dabei geht DAV-Chef Guido Bader davon aus, “dass bei Neuverträgen die klassischen Policen mit jährlicher Garantie bis Ende nächsten Jahres zum Nischenprodukt werden”. Auch Norbert Rollinger, Vorstandsvorsitzender der R+V Versicherung, hatte jüngst dafür plädiert, dass die Branche den Garantiezins freiwillig weit unter einem Prozent senken solle.

Autor: VW-Redaktion

Ein Kommentar

  • Dass Garantieverzinsung keinen positiven, sondern einen limitierenden Faktor für die Altersvorsorge darstellt wird auch Finanzwende noch kapieren müssen… es erhöht natürlich die erwartete Rente wenn man weniger „Sicherheit“ einfordert, zu suggerieren der Kunde hätte dann weniger oder eine RV würde sich dann weniger lohnen, ist natürlich Unsinn. Kosten sind dabei nur ein Aspekt und mit anderen Angeboten zu vergleichen.

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