AstraZeneca-Impfungen ausgesetzt: Was das für Staat und Versicherer bedeutet

Bild von Liz Masoner auf Pixabay.

„Wird AstraZeneca zum Schadenfall für die Versicherer?“, fragte VWheute im Februar. Dieses Szenario ist einen Schritt näher gerückt, nachdem die Bundesregierung Impfungen mit dem Vakzin von AstraZeneca wegen möglicher medizinischer Komplikationen vorsorglich ausgesetzt hat. Ein Zusammenhang zwischen Thrombosen der Hirnvenen und dem Impfstoff sind nicht bewiesen und derzeit Spekulation.

Die Bundesregierung hat die Impfungen nach einer aktuellen Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI), deutsches Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, vorsorglich ausgesetzt. Der Hintergrund ist, dass neue Meldungen von Thrombosen der Hirnvenen im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung in Deutschland und Europa festgestellt wurden. Ein Sprecher der Regierung erklärte, es wären weitere Tests nötig. Die Europäische Arzneimittelbehörde Ema werde bestimmen, „ob und wie sich die neuen Erkenntnisse auf die Zulassung des Impfstoffes auswirken“, meldet die Zeit. Nach erster Prüfung gebe es „keinen Hinweis auf einen ursächlichen Zusammenhang“.

Die europäische Gesundheitsbehörde Ema beruhigt. Der Nutzen des Impfstoffes „überwiege die Risiken“, er könne weiterhin verabreicht werden, während die Überprüfung der Gerinnungsstörungen weiterläuft. „Die Zahl der thromboembolischen Vorfälle bei geimpften Menschen ist nicht höher als die Zahl in der Gesamtbevölkerung“, schrieb die Ema in einem Statement.

Der Behörde wurden laut Spiegel bislang rund 30 Fälle von Gerinnungsstörungen nach einer AstraZeneca-Impfung gemeldet. Dieser Zahl stehen „knapp fünf Millionen Geimpfte“ gegenüber. Bereits vor Deutschland haben mehrere Länder die Impfungen mit AstraZeneca  ausgesetzt, darunter die Niederlande, Irland und Norwegen. In Großbritannien wird das Mittel weiter verabreicht.

In Italien war eine geimpfte Lehrkraft in der Region Piemont gestorben. Ob der Tod mit der Impfung in Verbindung steht, wird laut Behörden geprüft. Das Land hat die Impfung mit dem Mittel mittlerweile wieder aufgenommen, nachdem sie zunächst ausgesetzt war

Wer zahlt – und was machen die Versicherer?

„Wer einen Impfschaden erleidet, hat in jedem Fall Ansprüche gegen den Staat, der die Impfung empfohlen hat. Und das ist bei der Corona-Schutzimpfung zweifelsfrei der Fall“, erklärt Isabella Beer, Fachanwältin für Medizin- und Versicherungsrecht von der Kanzlei Förster & Blob aus Schwabach – VWheute berichtete. Die Pharmafirma hafte, wenn das Arzneimittel fehlerhaft ist und der durchführende Arzt bei Impf- oder Beratungsfehlern.

Kommt es im Zuge der Impfung zu einer schweren Krankheit, erhält das Opfer auf Antrag Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz. Pharmazeutische Unternehmer haften nach dem Arzneimittelgesetz  für die Einzelperson bis zu einem Kapitalbetrag von 600.000 Euro oder einer jährlichen Rente von 36.000 Euro. Werden mehrere Personen durch das gleiche Arzneimittel geschädigt, beträgt die Höchstgrenze des Kapitalbetrages 120 Mio. Euro und die der jährlichen Rente 7,2 Mio. Euro. Die Schadeneinschätzung ist schwierig.

“Wie hoch eine Entschädigung nach einem Corona-Impfschaden ausfällt, ist bisher nur schwer vorauszusehen, da sie stets von der Art und dem Umfang des eingetretenen Schadens im Einzelfall abhängt. In schweren Fällen könnten sicher auch fünfstellige Beträge oder mehr erreicht werden”, glaubt Ralph Steinbrück, Fachanwalt für Medizinrecht aus München. Im Einzelfall ist der Beweis eines Impfschadens schwierig, denn diesen müssen die Opfer beweisen. Allein bei „grob sorgfaltswidrigem Verhalten“ gibt es eine Beweiserleichterung.

Was müssen die Versicherer bezahlen

Eher indirekte Folgen hätten Impfschäden auf die Branche. So bieten einige Unfallversicherer Leistungen für Impfschäden, die Rechtsschutzversicherer helfen bei Klagen gegen die Verantwortlichen. Das Risiko ist überschaubar, jährlich gäbe es etwa 200 Impfschädenfälle, wovon rund ein Sechstel anerkannt werden, was rund 33 Fällen entspricht.

Die Aussetzung des Impfstoffes alleine ist noch kein Beleg für ein gigantisches Schadenszenario, es handelt sich eher um eine Vorsichtsmaßnahme. „Um das Vertrauen in den Impfstoff zu erhalten, müssen wir unseren Expertinnen und Experten in Deutschland und in der EU die Zeit geben, die jüngsten Vorfälle zu überprüfen“, erklärt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn aktuell.

Um es nochmal ganz deutlich zu betonen, laut Spiegel gibt es bislang „rund 30 Fälle von Gerinnungsstörungen“, ob diese mit der AstraZeneca-Impfung zusammenhängen, ist derzeit nicht sicher. Dem gegenüber stehen 5.000.000 Geimpfte.

Autor: Maximilian Volz

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