PKV-Prämienanpassung: Axa muss nach Urteil wohl erneut Beiträge erstatten

Wann greift die D&O-Versicherung beim Ehrenamt? Quelle: Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Folgt nun die Rechnung? Der BGH hat die Axa im Dezember 2020 wegen mangelnder Begründung von PKV-Prämienanpassungen auf Rückzahlung verklagt. Es war ein branchenübergreifendes Urteil, denn weitere Versicherer sind inhaltlich betroffen. Für andere Versicherungsnehmer ergeben sich daraus „keine Ansprüche“, erklärte die Axa zum Gerichtsspruch. Das ist richtig, schließt aber weitere Klagen nicht aus, wie ein aktuelles Urteil zeigt.

Die Axa Krankenversicherung muss einem Versicherungsnehmer einen Teil der bereits gezahlten Beiträge erstatten, hat das Landgericht Köln mit noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 24. Februar 2021 entschieden (Az.: 23 O 113/20). „Der Bundesgerichtshof hat bereits im Dezember 2020 entschieden, dass private Krankenversicherer Beitragserhöhungen ordnungsgemäß begründen müssen. Ohne ausreichende Begründung können die Erhöhungen unwirksam sein. Das Landgericht Köln ist dieser Rechtsprechung des BGH gefolgt“, sagt Rechtsanwältin Eva Birkmann von Brüllmann Rechtsanwälte, die das Urteil durchgesetzt hat.

Das Urteil des höchsten Gerichts ist auch Grundlage im Fall von Frau Birkmann. „Das Landgericht Köln hat sich an der Rechtsprechung des OLG Köln und des BGH orientiert. Diese Urteile zeigen, dass privat Krankenversicherte gute Chancen haben, zu viel gezahlte Beiträge von der jeweiligen Krankenversicherung zurückzufordern“, erklärt die Anwältin auf Anwalt.de.  In vorliegendem Fall habe der Kläger Anspruch auf die Erstattung der „rechtsgrundlos zu viel gezahlten Beiträge“, insgesamt mehr als 8.000 Euro.

Autor: VW-Redaktion

6 Kommentare

  • Schwer vorstellbar, dass der „BGH…die Axa wegen mangelnder Begründung von PKV-Prämienanpassungen auf Rückzahlung verklagt“.

    Inhaltlich anzumerken ist, dass viele Versicherungsunternehmen von der zitierten Rechtsprechung gar nicht betroffen sind, da der BGH lediglich minimale Anforderungen an die Begründung von PKV-Prämienanpassungen stellt, die die Branche ganz überwiegend und seit jeher erfüllt.

    Genau genommen ist das Urteil ein Sieg für die Branche und keineswegs einer für die Klageindustrie, auch wenn diese das aus billigen Gründen anders darzustellen versucht. Am Ende bleiben überwiegend die Versicherungsnehmer – oder deren Rechtsschutzversicherer – auf teils horrenden Rechtsverfolgungskosten sitzen, weil – um den Streitwert in die Höhe zu treiben – sogar Beiträge eingeklagt werden, die verjährt sind.

    Spätestens dann, wenn die betroffenen Versicherungsunternehmen von der vom BGH aufgezeigten Möglichkeit, nicht ausreichend begründete Beitragserhöhungen zu heilen, Gebrauch gemacht haben, hat der Spuk wohl ein Ende. Dann jedoch ist der Schaden zum Nachteil beider Parteien schon angerichtet und die Klagewelle rollt zu neuen Ufern…

  • Letztendlich werden die Beitragsanpassungen materiell gerechtfertigt und zu bezahlen sein.

  • Es mag schon richtig sein, dass sich die Versicher die zurückgezahlten Beträge bei den Beitragsanpassungen zurückholen. Da sind aber alle betroffen, auch die die nicht klagen. Fazit :Möglichst alle klagen dann wird die Sache wieder gerecht.

  • Hat jemand das Urteil des BGH auch mal gelesen? Danach sind die Begründungen der AXA ab 2017 gut und ausreichend. Das heisst aber, dass Ansprüche gegen die Axa, soweit wie vorliegend nicht rechtzeitig die Verjaehrung durch Klage unterbrochen wurde, aufgrund dreijaehriger Verjaehrungsfrist verjaehrt und damit nicht mehr durchsetzbar sind, oder aber fuer die Zeit ab 2017 aufgrund ausreichender Begruendung der Versicherung im Klageweg nicht angreifbar sind. Gerade bei dieser Versicherung waere es besser, keine falschen Hoffnungen auf eine erfolgreiche Klage zu wecken.

  • Also wir haben auch geklagt gegen die Central/Generali, vorgestern war die mündliche Verhandlung. Der Richter meinte, das sei alles jedenfalls bis 2018 unwirksam begründet. Und weil die Haupttarife sich bis 2020 „durchziehen“ und nicht durch neue Anpassungen korrigiert werden, bekommen wir wohl definitiv um die 5000 Euro wieder. Unser Anwalt hat die Beiträge seit 2013 eingeklagt, das wäre nochmal ein ordentlicher Batzen, aber bei der Verjährung war sich der Richter noch nicht sicher. Der Anwalt hatte uns aber auch gesagt, dass der Punkt noch nicht vom BGH entschieden ist.
    Bin sehr gespannt. So hässlich wie die Central sich mal mit uns wegen einer Kostenübernahme für eine wichtige Therapie gestritten hat und uns am Ende in einen miesen Vergleich drängen wollte, habe ich Null Mitleid.

  • An dieser Stelle ein großer Dank für diesen tollen Blog. War sehr interessant zu lesen.

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