TÜV Rheinland muss Schadenersatz für gefälschte Brustimplantate zahlen

Quelle: Bruno Germany auf Pixabay

Der juristische Dauerstreit um gefälschte Brustimplantate ist um ein Kapitel reicher: Ein Berufungsgericht im französischen Aix-en-Provence hat nun den TÜV Rheinland zu einer Schadenersatzzahlung in Millionenhöhe verurteilt.

Demnach hätten die TÜV-Prüfer bei der Zertifizierung der Produktion des Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) ihre Pflichten verletzt, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Damit bestätigten sie bereits vorangegangene Entscheidungen des Handelsgerichts von Toulon. Der TÜV Rheinland selbst kündigte laut einem Bericht der Legal Tribute Online an, eine Berufung beim Kassationshof zu prüfen.

So hatte das Handelsgericht in Toulon bereits 2017 den TÜV Rheinland zur Zahlung von etwa 60 Mio. Euro Schadensersatz an rund 20.000 Klägerinnen verurteilt. Allerdings ging der TÜV Rheinland gegen das Urteil in Berufung. Er musste den Frauen damals bereits vorläufig den Schadensersatz von etwa 3.000 Euro zahlen.

Allerdings hat nun laut Bericht insgesamt 6.205 Klagen für unzulässig, da anhand der eingereichten Unterlagen nicht sichergestellt werden könne, dass die Klägerinnen das vom TÜV zertifizierte Modell trugen. Den übrigen 13.456 Klägerinnen sprachen die französischen Richter einen Schadensersatz zu.

„Es ist ein entscheidender Sieg nach zehn Jahren juristischen Kampfs im Dienste der Opfer“, hieß es in einer Mitteilung des Opferverbands PIPA World. Der Beklagte sieht dies natürlich anders: „TÜV Rheinland teilt nicht die Auffassung des Berufungsgerichts Aix-en-Provence“, betonte Christelle Coslin, die Anwältin von TÜV Rheinland.

PIP hatte bis 2010 jahrelang Implantate mit für diese Zwecke nicht zugelassenem Industriesilikon verkauft. Im Jahr 2010 hatten die französischen Behörden festgestellt, dass die Produkte von Poly Implant Prothèse (PIP) minderwertiges Industriesilikon enthielten. Daraufhin ließ sich die Klägerin die Implantate zwei Jahre später entfernen. Zudem forderte sie vom TÜV Rheinland ein Schmerzensgeld über 40.000 Euro, weil dieser das Herstellungsverfahren von PIP zertifiziert und später seine Prüfpflichten verletzt haben sollte.

Die Bundesrichter wiesen die Klage jedoch zurück und begründeten ihre Entscheidung damit, dass der TÜV nicht zu einer Überprüfung verpflichtet gewesen, da ihm keine konkreten Hinweise auf Mängel vorgelegen hätten. Damit folgten die Bundesrichter im Wesentlichen der vorherigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Auch die Allianz France, der Haftpflichtversicherer des Unternehmens Poly Implant Prothèse (PIP), muss nicht für Schäden durch seine fehlerhaften Brustimplantate haften, wenn die Operation der betroffenen Frauen in Deutschland stattfand.

Autor: VW-Redaktion