Schweiz: Versicherer muss nicht für Unfallfahrer zahlen

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Haftpflichtversicherer kommen in der Regel für die Folgen eines Autounfalls auf. Dass es allerdings auch anders kommen kann, zeigt ein aktuelles Urteil aus der Schweiz. Dort muss die Witwe eines Unfallfahrers dem Versicherer Schadenersatz leisten.

Was genau war passiert? Im Jahr 2014 kamen bei einem Unfall an einem Bahnübergang in Wolfenschiessen drei israelische Touristen ums Leben. Der Übergang war zu diesem Zeitpunkt nur mit einem Andreaskreuz gesichert. Die Witwe des Autofahrers verlangte vom Versicherer nun einen finanziellen Ausgleich über 70.000 Franken für den Verlust ihres Mannes.

Das Züricher Handelsgericht lehnte allerdings deren Ansprüche ab – und sprach vielmehr dem Versicherer einen Schadenersatz über 12.500 Franken zu. Zudem muss die Frau für die Gerichtskosten über 9.500 Franken aufkommen, berichtet der Schweizer Radiosender Pilatus Today. Die Richter ließen dabei das Argument der Klägerin nicht gelten, dass der Bahnübergang unübersichtlich und schlecht gesichert gewesen sei.

Auch die Lautstärke im Bus und eine schlechte Sicht könnten nicht geltend gemacht werden. Den Lokführer treffe laut Gericht ebenso keine Schuld. Vielmehr habe der Fahrer des Kleinbusses laut Bericht beim Überqueren des Bahnübergangs grob fahrlässig gehandelt – auch wenn er ortsunkundig war. Zudem hatte der Versicherer der Witwe bereits eine Summe von 100.000 Euro für den eigenen Schaden zugesprochen.

Die Klägerin, die bei dem Unfall ebenfalls schwer verletzt wurde, kann allerdings noch vor ein Bundesgericht ziehen.

Autor: VW-Redaktion

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