BdV legt im Streit um Victoria Verfassungsbeschwerde ein

Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Quelle: Bild von Udo Pohlmann auf Pixabay

Der Bund der Versicherten (BdV) legt im Rechtsstreit mit der Victoria Lebensversicherung AG nach und zieht vor das Bundesverfassungsgericht. Die Verbraucherschützer haben nun eine Verfassungsbeschwerde eingelegt, nachdem das Landgericht Düsseldorf (Az. 9 S 46/16) mit seinem Urteil im März dieses Jahres auch die zweite Berufung des BdV zurückgewiesen und keine Revision zugelassen hatte.

Im konkreten Fall geht es für den BdV um die Kürzung von Überschüssen gegenüber den Versicherten durch die Victoria. Der Lebensversicherer habe dies mit der schwachen Finanzlage begründet. Mit der Verfassungsbeschwerde geht der BdV zum einen gegen die abgewiesene Revision und Anhörungsrüge vor, heißt es in einer Mitteilung.

„Nach diesem Urteil können die Versicherer Leistungen an Versicherte streichen, ohne wirklich Rechenschaft ablegen zu müssen. Das ist so nicht hinnehmbar.“

Stephen Rehmke, Vorstand des BdV

Damit wollte der BdV der vom Gericht auferlegten Darlegungs- und Beweislast, dass die bei Vertragsende ausgezahlte Bewertungsreserve zu gering sei und ein Anspruch auf einen höheren Betrag bestehe, mit einem Sachverständigengutachten nachkommen. Zudem erhoffe sich der BdV mit der Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht auch eine Änderung und Anpassung des LVRG durch den Gesetzgeber zugunsten aller Versicherten.

Autor: VW-Redaktion

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