BdV mahnt Lemonade wegen Klauseln in der Hausrat- und Haftpflichtversicherung ab

BdV verwarnt Lemonade N.V. Bildquelle: Alexander Fox | PlaNet Fox/ Pixabay

Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) hat das niederländische Insurtech Lemonade Insurance N. V. wegen unzureichender Klauseln abgemahnt. Der Versicherer sei der Aufforderung nachgekommen und habe zwei strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen abgegeben.

Im Fokus der Kritik: Laut BdV sollten die Versicherungsnehmer nach einem Umzug ihre Police kündigen und einen neuen Vertrag für die neue Adresse abschließen müssen. Wer eine Kombipolice aus Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hatte, bei dem endete einen Monat nach Umzug ansonsten auch der Privathaftpflichtschutz.

„Lemonade erzählt den Leuten: ‚Vergiss alles, was du über Versicherungen weißt‘. ‚Besser nicht‘, sagten wir uns und entdeckten ein paar ärgerliche Überraschungen im Kleingedruckten. Die hat Lemonade nun aus der Welt geschafft.“

Stephen Rehmke, Vorstand des Bundes der Versicherten (BdV)

Eine weitere Klausel sah vor: Gegenstände fremder Personen, die sich im Haushalt des Versicherungsnehmers befinden, sind nicht vom Schutz der Hausratversicherung umfasst. Der BdV bemängelte diese Klauseln als völlig unüblich und hielt dem Versicherer vor, damit seine Kund*innen unangemessen zu benachteiligen.

„Die Privathaftpflichtversicherung endet, weil man umzieht? Solche Klauseln sind nicht so spritzig! Wir freuen uns für die Kundinnen und Kunden, dass Lemonade das nun nachgebessert und die Bedingungen glatt gezogen hat“, kommentiert BdV-Vorstand Stephen Rehmke.

Autor: VW-Redaktion

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