BdV beklagt intransparente Gesetzgebung bei Gesetz für Versicherungspleiten

Quelle: Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Das Bundesfinanzministerium steht weiterhin in der Kritik bei Gesetzesvorhaben, welche die Lebensversicherung betreffen. So wurde etwa der Bund der Versicherten (BdV) vom Entwurf des Risikoreduzierungsgesetzes (RisG) überrascht, in dem unerwartet auch Regelungen zur Lebensversicherung geändert werden sollen. „Es ist eine unrühmliche Tradition der Bundesregierung, dass Verbraucherschützer bei Versicherungsgesetzen nicht angemessen einbezogen werden“, erklärt Vorstandssprecher Axel Kleinlein.

Aber auch der Gegenspieler des Lobbyverbandes BdV, die Lobbyisten des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV), übt nach Aussage des BdV Kritik und fordert vom Ministerium höhere Transparenz. So regt – wie der BdV mitteilt – der GDV an, dass Änderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes zukünftig nicht zusammenhangslos in Bankgesetzen abgehandelt werden sollen.

So finden sich im Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung von Risiken und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor“ keinerlei Bezüge zu Versicherungsthemen. „Wenn den beteiligten Verbänden regelmäßig zu wenig Zeit für Stellungnahmen gegeben wird, wichtige Änderungen in themenfremden Gesetzen versteckt und aktuelle Entwicklungen gezielt ausgeblendet werden, dann fehlt einem Gesetzgebungsverfahren eine wichtige demokratische Komponente“, so Kleinlein.

Das strittige Gesetz soll eigentlich Bankenfragen regeln, beinhaltet aber sach- und themenfremde Regelungen, wie bei Insolvenz von Lebensversicherungsunternehmen zu verfahren sei. Wie das Bundesministerium der Finanzen nach Aussage des BdV mittlerweile bestätigte, wurden diese Passagen bereits im April 2019 in einem thematisch gänzlich anderen Gesetz vorgestellt und diskutiert.

Damals handelte es sich um einen Gesetzentwurf zur Deckelung überhöhter Provisionen bei Lebensversicherungs- und Restschuldversicherungsverträgen. Ein kleiner Teil dieses offensichtlich verworfenen Gesetzes erfuhr nun aber eine Wiederbelebung in einem Bankengesetz, dem RisG. Die damals beim Provisionsdeckel beteiligten Verbände wurden darüber aber nicht informiert oder erneut befragt. Beim damaligen Gesetzentwurf zum Provisionsdeckel wurde zwar der BdV um Stellungnahme gebeten.

Dieser nahm dann auch ausführlich Stellung zu den diversen Regelungsvorschlägen. Die weiteren im damaligen Gesetz angehängten Regelungen zum Sicherungsfonds hat der BdV jedoch aus Zeitgründen nur kursorisch kommentieren können, was er dem BMF auch mitteilte. Auch waren die Regelungen unter den im April 2019 wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anders zu bewerten, als in der aktuellen, für die Lebensversicherungswirtschaft aus Sicht des BdV aufgrund der andauernden Niedrigzinsphase und der Corona-Pandemie brisanteren Situation.

Autor: VW-Redaktion

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