Bundeskabinett beschließt erste Stufe der Rentenreform – GDV beklagt fehlende Generationengerechtigkeit

Deutscher Bundestag in Berlin. Bildquelle: Deutscher Bundestag/Thomas Trutschel/photothek

Die Bundesregierung hat ihre ersten Renten-Vorhaben auf den Weg gebracht. Der Kabinettsbeschluss sieht im Kern vor, das gesetzliche Rentenniveau bis 2031 bei 48 Prozent festzuschreiben und die sogenannte Mütterrente auszuweiten. Generationengerecht sei beides nicht, moniert Moritz Schumann vom Gesamtverband der Versicherer (GDV).

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