Schadenfälle in den USA: Frisöre verlieren BSV-Prozesse – Mutual Insurance bekommt in Sex-Skandal Geld zurück

Frisörladen, auch die Haarschneider sind von Corona betroffen. Bild von TheoRivierenlaan auf Pixabay

Genau wie hierzulande ist auch in den Vereinigten Staaten die Betriebsschließungsversicherung (BSV) das große Thema. Doch während die Urteile unterschiedlich ausfallen, gewinnen in den USA die Versicherer die meisten Fälle. Aktuell finden sich die Frisöre auf der Verliererseite wieder. In einer Nicht-BSV-Angelegenheit bekommt zeitgleich ein Versicherer in einem Sex-Skandal eine sechsstellige Summe zurück.

Ein Bundesgericht („Federal Court“) in Texas hat entschieden, dass die coronabedingte Schließung der Barbershops keinen direkten physischen Verlust begründen.  Das wäre für eine Entschädigung  der Barbershop-Gruppe aber Voraussetzung. Die Begründung dürfte dem aufmerksamen Leser bekannt vorkommen, denn ein Richter des District of Columbia urteilte kürzlich, dass die erzwungene Schließung der Restaurants in Washington keinen, sie ahnen es, direkten physischen Verlust begründet – VWheute berichtete.  Von den Fällen hatte Businessinsurance berichtet, die auch schreiben, dass die US-Policenhalter in der BSV „einige Erfolge erstritten hätten“, doch die Versicherer eindeutig „mehr“.

Auch sexuelle Verbrechen haben Fristen

Neben der BSV werden aber auch andere Versicherungsentscheidungen getroffen. Nationwide Mutual Insurance Co. Units bekommen 275.000 US-Dollar zurück, die sie in einem Fall von sexuelle Gewalt in einem Eigentumswohnungskomplex in Atlanta, den „Renaissance Walk“, vorgestreckt hatten. Der Betreiber des Miethauskomplexes hatte den Versicherer erst 21 Monate nach dem Vorfall informiert. Genau wie hierzulande muss der Anspruchsteller seinen Versicherer aber „so schnell wie möglich“ informieren, so war es auch in den Bedingungen festgehalten.

Im September 2013 wurde die Hausmeisterin Ms. Evans in der „Parking Area“ des Gebäudes Opfer eines sexuellen Angriffes. Der von den Renaissance Walk-Managern  eingesetzte Ermittler unterließ es auf Anraten eines („workers comp“) Brokers, den Versicherer zu informieren, meldet die Webseite. Angeblich geschah dies deswegen, weil die Betreiber des Renaissance Walk nicht für gemeinschaftlichen Areale wie die „Parking Area“ zuständig sind und daher keinen Fall sahen.

Sie irrten sich. Als Ms. Evans Verteidiger 21 Monate nach dem Vorfall Informationen zur Haftpflichtversicherung des Gebäudebetreibers erfragte und späte Klage einreichte, gab es einen Gerichtsprozess. Der Versicherer übernahm zunächst die Verteidigerkosten des Unternehmens, allerdings unter Vorbehalt. Der Fall ging verloren, der Versicherer wollte sein vorgestrecktes Kapital zurück.

Die Betreiber des Gebäudekomplexes argumentierten, dass die Nichtinformation des Versicherers in dem Glauben beruhte, dass es keinen Fall gäbe, weil das Unternehmen nicht für die Parking Area zuständig sei. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht, „misplaced confidence“, etwa fehlgeleitetes Selbstvertrauen, wäre kein Argument für eine Obliegenheitsverpflichtung, das Geld muss zurückbezahlt werden.

Autor: VW-Redaktion

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