BdV fordert Kündigungs- und Wechselrecht bei Run-off

Quelle: aymane jdidi auf Pixabay

Der Verkauf von Lebensversicherungsbeständen gilt als umstritten. So fordert der Bund der Versicherten (BdV) nun entsprechende Kündigungs- und Wechselrechte im Falle der Übertragung von Verträgen auf Run-Off-Plattformen.

Würden diese dem Kunden nicht eingeräumt werden, könnten die Versicherten dazu gezwungen werden, ihr Geld bei einer Abwicklungsplattform weiter anzulegen. „Das kommt einem Zwangssparen gleich, zu dem die Versicherten genötigt werden“, kritisiert Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV.

So fordern die Verbraucherschützer, dass Versicherte im Falle eines Run-Offs ein faires Kündigungs- und Wechselrecht bekommen, ohne auf Gelder verzichten zu müssen, die ihnen eigentlich zustehen. „Bevor Versicherte in eine Auffanggesellschaft abgeschoben werden, sollten sie ein vernünftig ausgestaltetes Kündigungs- und Wechselrecht bekommen. Bei geltender Rechtslage kann aber sogar das schwache Stornierungsrecht durch ein vorübergehendes Auszahlungsverbot eingeschränkt werden“, so Kleinlein.

Die Bundesregierung hält derzeit allerdings nichts von einem solchen Sonderkündigungsrecht. Dies wäre in einem solchen Fall nicht sinnvoll, da dies zulasten der verbleibenden Versicherten gehen würde, wie aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen hervorgeht.

Zudem verfüge die BaFin über gesetzliche Befugnisse zur Wahrung der Belange der Versicherten. Die Bundesregierung werde das Thema aber weiter intensiv beobachten, schreibt die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, Sarah Ryglewski (SPD), in der noch nicht veröffentlichten Antwort, die VWheute vorliegt.

Autor: VW-Redaktion

Ein Kommentar

  • Ein Sonderkündigungsrecht bei Verträgen die ohnehin mindestens jährlich kündbar sind und noch dazu meist noch über üppige Garantiezinsen verfügen?? Welche Finanz-Ahnungslosen will man damit begeistern?

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