Bundesregierung hält nichts von Sonderkündigungsrecht beim Run-off
 VWheute Sprint 

Bundeskanzleramt in Berlin. Quelle: Bild von PixelAnarchy auf Pixabay

Die Bundesregierung sieht in der Veräußerung von Lebensversicherungsbeständen an externen Aufkäufer, dem sogenannten externen Run-off, keine Probleme. Ein Sonderkündigungsrecht hält sie in einem solchen Fall für nicht sinnvoll, da dies zulasten der verbleibenden Versicherten gehen würde, wie aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen hervorgeht.

Zudem verfüge die BaFin über gesetzliche Befugnisse zur Wahrung der Belange der Versicherten. Die Bundesregierung werde das Thema aber weiter intensiv beobachten, schreibt die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, Sarah Ryglewski (SPD), in der noch nicht veröffentlichten Antwort, die VWheute vorliegt.

Der grüne Finanzpolitiker Stephan Schmidt hatte in der Kleinen Anfrage zum Thema „Lebensversicherungen und Run-offs“ (Bundestagsdrucksache 19/20462) unter anderem wissen wollen, ob sich Versicherungsnehmer nach einem Run-Off finanziell schlechter stellen und ob in diesen Fällen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein höheres Beschwerdeaufkommen festgestellt hat. Nach der Auflistung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) hatten die im Run-off befindlichen Versicherten einen Anteil an den Erträgen von 94,3 Prozent und an den Rohüberschüssen (nach Finanzierung der Zinsgarantien) von 83,6 Prozent.

In den letzten fünf Jahren habe es sieben konkrete Anfragen an die BaFin zur Übernahme von Lebensversicherungsbeständen gegeben. „In allen Fällen kam es zu einem Übergang auf eine Run-off-Plattform“, schreibt die Staatssekretärin. Auch laufe derzeit bei der BaFin keine Verfahren im Zusammenhang mit einem externen Run-off. Die Beschwerdequoten bei der BaFin (Anzahl der Beschwerden in Relation zur Zahl der Versicherungsverträge des Vorjahres) sind kaum messbar. Sie lag für die Lebensversicherungsbranche in 2019 bei 0,00116 Prozent. Bei den Unternehmen, die Versicherungsbestände übernommen haben, erreichte die höchste Quote 0,00825 Prozent (Heidelberger Lebensversicherung AG).

BaFin verstärkt während der Corona-Pandemie Aufsicht

Auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Versicherungswirtschaft befragt, erklärte die Staatssekretärin, per 31. März 2020 sei die Solvabilität in allen Versicherungssparten niedriger als zum Jahreswechsel gewesen. Die habe sich insbesondere im Bereich der Lebens- und Krankenversicherer ausgewirkt. „In allen Versicherungssparten ist aber die Solvabilität mit einer durchschnittlichen Bedeckungsquote von mehr als 200 Prozent weiterhin ausreichend.“ Nach den Beobachtungen der BaFin gebe es pandemiebedingt bei den Lebensversicherern einen Rückgang im Neugeschäft sowie einen Anstieg von Vertragskündigungen oder Beitragsfreistellungen sowie Beitragsstundungen.

Aber im Mai habe sich bereits abgezeichnet, dass dieser Effekt deutlich abklinge, erklärte Ryglewski. Im Rahmen der Corona-Pandemie habe die BaFin über die laufende Aufsicht hinaus mehrere repräsentative Sonderabfragen bei Unternehmen durchgeführt. Die Aufsicht verfolge die weitere Entwicklung aufmerksam.

Autor: Manfred Brüsss

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