Spieß umgedreht: Check24 gewinnt vor Gericht gegen Huk-Coburg

Ehemalige Manager der EEV AG müssen sich wegen Betruges verantworten. Quelle: Bild von Sang Hyun Cho auf Pixabay

In diesem Leben wird das nichts mehr mit dem Bruderkuss zwischen Finanzportal und Versicherer. Wieder einmal musste ein Gericht eine Auseinandersetzung zwischen den beiden Streithähnen Check24 und Huk-Coburg entscheiden. Eine Kündigungsklausel der Huk24 sei „rechtswidrig“.

Das Finanzportal spaltet die Geister. Während Verbände wie der BVK oder Versicherer wie die Huk-Coburg ständig mit Check 24 im juristischen Clinch liegen, schätzen viele Kunden die Vergleichsseite. Das Portal erklärt immer wieder, auf der Seite der Verbraucher zu stehen, auch beim aktuellen Prozess. „Die abgemahnte Kündigungsklausel der Huk24 ist rechtswidrig – das bestätigte nun das Landgericht Berlin. Check24 ging gegen den Direktversicherer vor, weil er sich in seinen allgemeinen Vertragsbedingungen pauschal vorbehält, „eine Vertragskündigung per E-Mail zurückzuweisen.“ Es ist die Fortsetzung einer längeren Geschichte.

Die HUK hatte „zum Schutze seiner Kunden“ Kündigungen einer Kfz-Police per Mail durch Check24 zurückgewiesen, wenn nicht rechtlich gesichert war, dass der Kunde sie wirklich veranlasst hatte. Diese Praxis habe das Landgericht Berlin mit Beschluss vom 30. Dezember 2019 (Az. 15 O 605/19) bestätigt.

Ein Sieg für die Verbraucher?

Das Portal ist zufrieden. „Für Verbraucher bedeutet die einstweilige Verfügung eine Vereinfachung – sie können ihre Versicherungsverträge bei Huk 24 zukünftig auch per E-Mail kündigen.“ Bisher habe sich der Direktversicherer vorbehalten, Kündigung per E-Mail zurückzuweisen.

Damit verstoße das Unternehmen gleich in mehrfacher Hinsicht gegen geltendes Recht, schreibt Check24. Striktere Bedingungen für eine Vertragskündigung – wie die Verwendung vorgefertigter Formulare –  seien „unwirksam“. Die Regelung der Huk sei intransparent und verbraucherfeindlich, eine Kündigung per E-Mail dagegen „übliche Praxis“.

Check 24 setzt sich weiter für Verbraucher ein und wird gegen rechtswidriges Verhalten der Huk2424 auch zukünftig vorgehen, heißt es weiter. Als Drohung möchte das Portal das nicht verstanden wissen. Auf Nachfrage heißt es, „dass wir im Sinne der Verbraucher auch weiter gegen rechtswidriges Verhalten vorgehen, sofern wir welches feststellen.“

Der Versicherer will zur Sachlage derzeit nichts sagen. „Momentan wird die Entscheidung (AZ 16 O 80/20)  in unserem Haus rechtlich bewertet. Nach der Prüfung werden wir entscheiden, wie wir damit umgehen.“

Autor: VW-Redaktion

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