Britische Finanzaufsicht stellt sich in BSV hinter Versicherer – geklagt wird trotzdem

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Die Coronakrise ist für (Klein-) Unternehmer ein Desaster. Das Geschäft muss geschlossen bleiben und auch nach einer Teilöffnung wie in Österreich bleiben die Kunden aus Angst daheim. Um eine Entschädigung für den Einnahmenausfall muss der Unternehmer oft mit dem Versicherer ringen. Im Vereinigten Königreich gibt es diese Probleme meist nicht, die meisten Selbständigen haben keinen entsprechenden Schutz, gleichwohl werden Klagen vorbereitet.

Die Probleme zwischen Unternehmern und Versicherern in Deutschland und Amerika sind wohl dokumentiert, in England gibt es solche Meldungen in der Fülle bisher nicht. Das hat einen einfachen Grund, die meisten UK-Businesses sind nicht berechtigt, von ihren Versicherern eine Entschädigung wegen der entgangenen Einnahmen zu fordern. Das erklärt der  „City Watchdog“, der  zudem ergänzt, dass er auch nicht auf der Seite der Unternehmer intervenieren könne, wie die Zeitung Guardian meldet.

Wer beim Watchdog an ein Tier à la The Hound of the Baskerville“ von Sir Arthur Conan Doyle denkt, liegt leicht daneben. Dahinter verbirgt sich die Financial Conduct Authority (FCA), sozusagen die englische Bafin. In einem offenen Brief an die „Insurance Chief Executives“ hat die FCA aktuell erklärt, dass die meisten Klagenden „nicht den richtigen“ Schutz besitzen, um für eine Entschädigung in Frage zu kommen.

Die Behörde verlässt sich bei ihrer Aussage auf die Angaben der Versicherer. „Basierend auf unseren Gesprächen mit der Branche ist unsere Erkenntnis, dass die meisten Absicherungen keinen Pandemieschutz enthalten und daher nicht für Auszahlungen wegen Covid-19 in Frage kommen“, erklärt FCA’s Interim Chief Executive, Christopher Woolard.

Das mag für die betroffenen Unternehmer „enttäuschend“ sein, aber wir sehen keinen nachvollziehbaren Grund, in diesen Fällen zu intervenieren, schließt Woolard. Viele Betroffene werden mehr als enttäuscht sein, sie stehen mit dem Rücken zur Wand und kämpfen um ihre Existenz.

Laut der Zeitung umfasst die typische „Business Interruption Policie“ eine Deckung über 100.000 Pfund, wenn die Schließung des Betriebes erforderlich wird. Das umfasst aber eher klassische Risiken wie Feuer oder Flut, keine Pandemie.

Auch in England wird geklagt

Wie in Deutschland und den USA wollen viele Betroffene die gefühlte Teilnahmslosigkeit der Versicherer nicht hinnehmen. Laut Guardian steht insbesondere Hiscox Ärger ins Haus. Das Unternehmen soll vor der coronabedingten Schließung der Geschäfte Policen abgeschlossen haben, die bei „meldepflichtigen Erkrankungen“ greife. Als die Schadenmeldungen folgten, wurden diese abgelehnt, weil „Pandemien nicht eingeschlossen“ sein. Eine Gruppe von Brokern und Schadenregulierern bereiten aktuell Klagen gegen einige der „größten britischen Versicherungsgruppen“ vor, schreibt die Zeitung.

Ganz allein lassen will der „Watchdog“ die Kleinunternehmen indes nicht. Sie habe eine spezielle Gruppe gebildet, die genau beobachtet, wie die Finanzwirtschaft während der Krise mit den Kleinunternehmen kommuniziert und  diese behandelt. Zudem schreibt sie den Versicherern ins Hausaufgabenheft, dass sie in „klaren Schadenfällen“ die Leistung schnell auszahlen soll.

Autor: VW-Redaktion

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