Raketentreffer wahrscheinlich: Boeing-Absturz bei Teheran wird zum Regulierungsalbtraum

Raketenabschuss (Symbolbild). Bild von Defence-Imagery auf Pixabay

Die in der Nähe der iranischen Hauptstadt Teheran abgestürzte Boeing einer ukrainischen Gesellschaft ist wohl versehentlich abgeschossen worden. Keiner der 170 Insassen hat den Einschlag der Rakete überlebt, die wohl aus dem Iran kam. Jetzt gilt es neben allen politischen Verwicklungen und der menschlichen Tragödie, den Schaden zu regulieren. Es ist ein Puzzle mit vielen Teilen, einige sind unbekannt, andere werden wohl verschollen bleiben.

Mittlerweile haben sich verschiedene Staatschefs, mehr oder weniger offen, dahingehen geäußert, dass das Flugzeug wohl abgeschossen wurde. Der amerikanische Präsident Donald Trump sprach davon, dass „jemand auf der anderen Seite einen Fehler gemacht haben könnte“. Mit der anderen Seite ist der Iran gemeint.

Die Regierungschefs  Boris Johnson (Großbritannien) und Justin Trudeau (Kanada) äußerten sich ähnlich. Mehrere „market sources“ aus dem Versicherungsumfeld erklärten ebenfalls (anonym), dass es sich um einen Raketentreffer handelt. Sie bezogen ihre Hinweise aus Security-Kreisen. Wohl keine Region der Welt ist derzeit so gut überwacht wie Irak und Iran, ein Raketentreffer einer Passagiermaschine dürfte keiner Seite entgehen.

Für einen Abschuss spricht, dass die iranische Regierung die aufgefundene Black Box, einen Flugdatenschreiber oder Stimmenrekorder zur Unfallanalyse in Flugzeugen, nicht herausgeben möchte. Dieser Umstand ist für die Regulierung von Relevanz.

In einem ähnlich gelagerten Fall, Malaysia Airlines Flight MH370, blieb die Blackbox verschollen, der Schaden wurde im Anschluss und einigen juristischen Streitereien, hälftig zwischen dem „Airline-all-risk“ und dem „War-Insurer“ aufgeteilt. Eine ähnliche Lösung ist auch bei der Teheran-Maschine vorstellbar.

Diese Versichernden

Nach Informationen von Insurance Insider ist Tokio Marine Kiln der Hauptträger der „war-police“ der abgeschossenen Maschine von Ukrainian International Airlines. Der Luftlinienexperte Global Aerospace wird als das führende Unternehmen bei der „all-risk-Deckung“ genannt. Beide Deckungen werden aber wohl mehrere Unternehmen umfassen, wie das die Regel ist.

Ob der Abschuss als Kriegsereignis gewertet wird, ist offen. Offiziell wurde kein Konflikt erklärt. Es ist daher fraglich, ob die „war-police“ in dem Fall einspringen muss. Experten erwarten ein Regulierungspuzzle.

Es gibt für solche Fälle eine „50-50 Klausel“, die eine Haftung zwischen den beiden Versicherungsarten vorsieht, wenn der Kriegsfall unklar ist. Weitere juristische Auseinandersetzungen hinter den Kulissen sind aber nicht ausgeschlossen, wie der Fall der Malaysia Maschine zeigt, den ein Schiedsgericht entscheiden musste. Am Ende war es an dem War-Insurer,  geführt von Atrium, den Schaden auszuzahlen

Ob, wann und wie sich der Iran selbst an dem Schaden beteiligen wird, wenn sich der Abschuss bestätigen sollte, ist völlig offen.

Die Tragödie ist kein Einzelfall, im Jahr 1988 hatte ein US-Lenkraketenkreuzer, ebenfalls während militärischer Spannungen, einen iranischen Airbus mit 290 Zivilisten an Bord über dem Persischen Golf abgeschossen. Geschichte wiederholt sich manchmal eben doch.

Autor: VW-Redaktion

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