Finanzministerium will Finanzanlagenvermittler unter BaFin-Aufsicht stellen

Hauptsitz des Bundesfinanzministeriums in Berlin. Quelle: BMF / Ilja C. Hendel

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) macht Ernst mit der beabsichtigten Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Ein entsprechender Referentenentwurf für das Gesetzgebungsverfahren wurde in die Verbändeanhörung gegeben. Stellungnahmen müssen bis zum 15. Januar abgegeben werden. Vermittlerverbände dürften Sturm gegen das Vorhaben laufen. Das BMF selbst hat jedenfalls keine Erkenntnisse über Verfehlungen von Finanzanlagenvermittler.

Das Finanzministerium hatte den 59 Seiten umfassenden Referentenentwurf einen Tag vor Weihnachten veröffentlicht. Als wesentlichen Grund für den „Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht“ wird die aktuelle organisatorische Zersplitterung der Aufsicht genannt.

So hätten neun Bundesländer die Aufsicht auf die Gewerbebehörden und sieben die Aufsicht auf die Industrie- und Handelskammern übertragen. Dass diese Aufsicht nicht funktioniert, kann das Finanzministerium allerdings nicht belegen. In Beantwortung einer Kleinen Anfrage des FDP-Finanzexperten Frank Schäffler (Bundestagsdrucksache 19/14801) schreibt das Ministerium, man habe keine Kenntnis über von Finanzanlagenvermittlern verursachte Schäden.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) kündigte Widerstand an. „Uns ist unbegreiflich, warum eine langjährig erprobte und praktizierte Aussicht aufgegeben werden soll“, erklärte BVK-Präsident Michael H. Heinz. Schließlich würden die Finanzanlagenvermittler, die häufig auch als Versicherungsvermittler, tätig seien, bereits über die bewährten Strukturen zuverlässig beaufsichtigt.

Auch der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung will sich vehement dem geplanten Vorhaben entgegenstellen. „Es würde mit diesem Gesetz eine zusätzliche Kostenbelastung aber insbesondere eine extreme bürokratische Belastung für den Mittelstand ohne adäquaten Nutzen geben“, erklärte Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW-Verbandes.  Allgemein wird davon ausgegangen, dass von den gut 38.000 Finanzanlagenvermittlern und Honorar-Finanzanlagenberatern rund 80 Prozent auch die Zulassung als Versicherungsvermittler haben.

Zahl der Versicherungsvermittler weiter rückläufig

Die Zahl der registrierten Versicherungsvermittler sank im vergangenen Jahr um 3.191 auf noch 198.452 (Anfang 2019: 201.643), wie der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) gestern in Berlin mitteilte. Der größte Rückgang ergab sich erwartungsgemäß bei den gebundenen Versicherungsvertretern. Ihre Zahl sank um 2.629 auf noch 118.687. Die Zahl der Versicherungsmakler, die zweitgrößte Vermittlergruppe, blieb mit 46.286 (46.545) knapp stabil. Die Honorarberatung fristete auch im vergangenen Jahr ein Schattendasein. Per 2. Januar gab es nur noch 334 (343) Versicherungsberater.

Autor: Manfred Brüss

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