Restschuldversicherungen sorgen für neue Kritik bei Verbraucherschützern

Quelle: Bild von Darko Djurin auf Pixabay

Die Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) haben erneut die Restschuldversicherungen ins Visier genommen. Der konkrete Vorwurf: Restschuldversicherer konterkarieren in den Welcome-Lettern die ihnen vom Gesetzgeber auferlegten Informationspflichten.

Demnach würde keiner der 24 untersuchten Restschuldversicherer nach Ansicht der Marktwächter in vollem Umfang die gesetzgeberische Absicht, unabhängig vom Kreditvertrag neutral über das Widerrufsrecht zu informieren. „Einige Unternehmen entfremden die Welcome-Letter als Werbemittel. Dabei sollte dieser ausschließlich auf die neuen Informationspflichten hinweisen und dem Neukunden die Widerrufsbelehrung und das Produktinformationsblatt ankündigen. Dieses Vorgehen untergräbt die Informationspflicht gegenüber den Verbrauchern“, kritisiert Sandra Klug, Teamleiterin Versicherungen beim Marktwächter Finanzen der Verbraucherzentrale Hamburg.

So würden allein 18 der 24 Welcome-Lette leistungsbezogene oder werbliche Ausschmückungen, die vom eigentlichen Zweck des Schreibens ablenken können, monieren die Verbraucherschützer. Vielmehr seien die Restschuldversicherer seit 2018 dazu verpflichtet, Neukunden eine Woche nach Vertragsschluss erneut schriftlich über ihr Widerrufsrecht zu belehren und nochmals das Produktinformationsblatt auszuhändigen.

Der GDV weist die Vorwürfe gegenüber VWheute indes zurück. „Kunden, die eine Restkreditversicherung abgeschlossen haben, müssen eine Woche nach Abschluss erneut darauf hingewiesen werden, dass sie den Vertrag widerrufen können. Die Restschuldversicherer erfüllen selbstverständlich diese Pflicht und senden den Kunden die Widerrufsbelehrung sowie das Produktinformationsblatt erneut zu. Die gesetzlichen Regelungen sind insoweit eindeutig. Die zugehörigen Anschreiben gestalten die Restkreditversicherer individuell. Die Kritik des Marktwächters orientiert sich an der vermuteten gesetzgeberischen Absicht, nicht an den tatsächlichen gesetzlichen Vorgaben. Die Restkreditversicherung springt dann ein, wenn Verbraucher Kreditraten z. B. wegen Krankheit oder Arbeitslosigkeit nicht bedienen können. Damit schützt die RKV insbesondere vor einer unverschuldeten Insolvenz“.

Dennoch könnte die Restschuldversicherung nun auch zu einem Politikum werden. Im Streit um die geplante Einführung eines Provisionsdeckels könnte es auf politischer Ebene womöglich einen Kompromiss geben. So hat die AG Finanzen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vorgeschlagen, nur einen Deckel für die Restschuldversicherung einzuführen. In der eigentlichen Lebensversicherung genüge es, wenn die Bafin „minimal-invasiv eingreift“, so der Bundestagsabgeordnete Carsten Brodesser (CDU).

Autor: VW-Redaktion

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