Gibt es einen Kompromiss beim Provisionsdeckel?

Deckel. Quelle: Bild von Lynn Greyling auf Pixabay

Im Streit um die geplante Einführung eines Provisionsdeckels könnte es auf politischer Ebene womöglich einen Kompromiss geben. So hat die AG Finanzen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vorgeschlagen, nur einen Deckel für die Restschuldversicherung einzuführen. In der eigentlichen Lebensversicherung genüge es, wenn die Bafin „minimal-invasiv eingreift“, so der Bundestagsabgeordnete Carsten Brodesser (CDU).

Nach einem entsprechenden Kompromisentwurf, welches dem Finanzmagazin Procontra vorliegt, würde es für die resctschuldversicherung bei den Maßnahmen bleiben, die im entsprechenden Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vorgeschlagen wurde. Vielmehr fordere die Union laut Bericht sogar einen „Doppeldeckel“: 3,0 Prozent der Darlehenssumme als Höchstprovision und maximal 50 Prozent Provisionsanteil am Gesamtbeitrag der Police.

Bei der LV-Vergütung solle es demnach jedoch keinen Deckel geben. Vielmehr soll der Paragraf 143 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) um eine Pflicht der Lebensversicherer ergänzt werden, die tatsächlich gezahlten maximalen Provisionsätze an die BaFin zu melden. Dabei soll dann eine positive Abweichung von bis zu 30 Prozent um die aktuelle marktdurchschnittliche Provisionshöhe als marktübliche Abweichung gelten. Höhere Provisionen wären demnach unzulässig oder müssten von der Bafin genehmigt werden.

Ob sich dieser Kompromissvorschlag durchsetzen wird, liegt nun an der SPD und dem Bundesfinanzministerium.

Autor: VW-Redaktion

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