Nach Pleite von Thomas Cook: Kommt nun die Staatshaftung?

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Die Insolvenz des Reiseveranstalters Thomas Cook könnte unter Umständen noch ein politisches Nachspiel haben. So sämtlichen Pauschalreisen, die bis Ende Oktober gebucht werden, der gesetzlich versprochene Insolvenzschutz – zumindest wenn sie über die Zurich versichert sind. Nun werden Rufe nach einer Staatshaftung laut.

Das Problem ist bekannt: Pro Geschäftsjahr, das jeweils am 31. Oktober endet, deckt jede Pauschalreiseversicherung in Deutschland lediglich einen Gesamtschaden von maximal 110 Mio. Euro. Da die Pleite von Thomas Cook voraussichtlich etwa 300 bis 400 Mio. Euro Schaden aufseiten der Urlauber hinterlässt, dürfte schon dort die Deckung nicht reichen, berichtet das Handelsblatt.

Allerdings bringe dies die Reisebüros in eine schwierige Situation. Demnach seien diese laut Gesetz dazu verpflichtet, ihren Kunden bei der Buchung das „Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden“ auszuhändigen, welches auf den Paragrafen 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs verweise. Auf dem offiziellen Dokument dürfen die Urlauber dann das Versprechen nachlesen: „Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters (…) werden Zahlungen zurückerstattet.“

Daher verwundert es nicht, dass seitens des Verbandes unabhängiger selbstständiger Reisebüros e.V. nun entsprechende Forderungen an die Politik laut werden: „Für den nicht versicherten Teil der Pauschalreisen, muss es eine Staatshaftung geben“, fordert VUSR-Verbandschefin Marija Linnhoff. Begründet scheint die Forderung jedenfalls zu sein – denn 1990 hatte die Pauschalreise-Richtlinie der EU eine komplette Absicherung der Kundengelder bestimmt.

Keine Betriebsrente für Mitarbeiter von Condor

Allerdings sind nicht nur die Urlauber von der Insolvenz des Reiseveranstalters betroffen. Laut einem Bericht des Hessischen Rundfunks (HR) werden bis zur Eröffnung des Schutzschirmverfahrens, mit dem der Ferienflieger sich retten will, keine Betriebsrenten ausgezahlt. Das Unternehmen Condor selbst beruhigt indes: „Die Betriebsrenten werden bis auf Weiteres in regulärer Höhe bezahlt, eine Auszahlung kann sich im Rahmen des aktuellen Schutzschirmverfahrens der Condor Flugdienst GmbH jedoch zeitlich etwas verzögern.“

Das sogenannte Schutzverfahren soll jedenfalls unter anderem davor schützen, dass sich Thomas Cook bei den 380 Mio. Euro bedient, die das Land Hessen und der Bund der Konzerntochter Condor als Überbrückungskredit gewährt haben. Allerdings stellte das zuständige Frankfurter Amtsgericht lait Berichht jedoch klar, „dass Personen mit Anspruch auf Betriebsrente zurzeit nicht bessergestellt werden dürfen als andere Gläubiger des Unternehmens“.

Autor: VW-Redaktion

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