Axa durfte Unfall-Kombirenten kündigen
Das juristische Tauziehen zwischen der Axa und der Verbraucherzentrale Hamburg wogte über viele Jahre hin und her – doch nun hat sich der Versicherer vor dem Bundesgerichtshof (BGH) durchgesetzt. Konkret ging es um die Frage, ob die Axa Tausende Verträge ihrer Unfall-Kombirente kündigen durfte. Der BGH bejahte dies. Die unterlegenen Verbraucherschützer können dem Urteil zumindest eine positive Seite abgewinnen, während die Axa das Urteil mit Genugtuung kommentierte.