Gute Performance: Beschwerden über Vermittler nehmen ab

Quelle: Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Die Beschwerden über Vermittler sind im letzten Jahr weiter gesunken. So registrierte der Versicherungsombudsmann in seinem Geschäftsbericht für 2020 insgesamt 298 Beschwerden über Vermittler (2019: 261). Das gesamte Beschwerdeaufkommen stieg hingegen auf 17.413 (2019: 16.928).

Daher sehe sich der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) nach eigener Aussage darin bestätigt, dass der Berufsstand ehrbar ist und Kunden die Expertise und Fairness ihrer Versicherungsvermittler sehr zu schätzen wissen. „Das niedrige Beschwerdeaufkommen über uns illustriert außerdem Jahr für Jahr unsere Anerkennung durch die Kunden und bestärkt uns in unserem sozialpolitischen Auftrag der Absicherung für Millionen Kunden“, kommentiert BVK-Präsident Michael H. Heinz.

„Allerdings beurteilte die Schlichtungsstelle nur 93 (2019: 115) Beschwerden als zulässig. Auf alle Beschwerden des letzten Jahres bezogen ergibt das gerade einmal einen Anteil von nur 0,53 Prozent (2019: 0,67 %). Im Jahresvergleich ist das abermals eine Abnahme.“

Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK)

Laut jüngstem Geschäftsbericht des Versicherungsombudsmannes gingen im Jahr 2020 insgesamt 17.413 Anträge auf Durchführung eines Streitbeilegungsverfahren gegen Versicherungsunternehmen ein. Dies sind knapp drei Prozent mehr als im Jahr zuvor. Rund drei Viertel wurde als zulässig beendet. Hauptursache für nicht beendete Anträge zur Streitbeilegung war, dass kein eigener versicherungsvertraglicher Anspruch bestand.

Mehr als 40 Prozent der Beschwerden betrafen demnach die Rechtsschutzversicherung mit 4.133 Beschwerden (2019: 3.551 Beschwerden) und die Lebensversicherung mit 3.593 Beschwerden (2019: 3.583 Beschwerden). Mit deutlichem Abstand folgen die Kfz-Kaskoversicherung mit 1.335 Beschwerden (2019: 1.412 Beschwerden) und sonstige Versicherungen mit 1.208 Beschwerden (2019: 1.197 Beschwerden).

Insgesamt 927 Beschwerden wurden wegen fehlender vertragsrechtlicher Grundlage abgelehnt. In 800 Fällen wurden die Beschwerden vom Antragsteller nicht weiter verfolgt. Die Verfahrensdauer für zulässige Reklamationen wird mit 70 (77; 80; 88) Tagen (ab Beschwerdeeinlegung) beziffert. Liegt die Akte vollständig vor, so war ein Verfahren im Schnitt nach circa 24 (2019: 28) Tagen beendet.

Die Finanzaufsicht Bafin bearbeitete 2020 insgesamt 8.216 Beschwerden (2019: 7.851). Am häufigsten monierten die Verbraucher demnach die Art der Schadenbearbeitung oder die Höhe der Versicherungsleistung. Etwa 200 Eingaben gab es im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, berichtet die Deutsche Presseagentur (dpa), der die aktuellen Daten vorliegen. Im Mittelpunkt der Beschwerden standen laut Statistik vor allem die Reiserücktritts- oder Betriebsschließungsversicherungen.

Autor: VW-Redaktion

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

16 − 5 =