Bardo: Bundesregierung spricht sich für eine Verlängerung des Corona-Schutzschirms für Kreditversicherer aus

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Die Bundesregierung hat sich gegenüber der EU-Kommission für eine Verlängerung des Schutzschirms für Warenkreditversicherer ausgesprochen. Die angestrebte Erweiterung soll bis zum 30. Juni 2021 gelten. Eine erfolgreiche Einigung zwischen Warenkreditversicherern und Bund benötigt noch die Zustimmung der EU-Kommission. Der Verband Bardo geht davon aus, dass diese Zustimmung erfolgen wird und einen Formalakt darstellt. Was passiert jedoch danach mit den „Zombie-Unternehmen“?
Schließlich sieht der Verband einen Nebeneffekt in dem Umstand, dass das Problem der „Zombie-Unternehmen“ nur bis zum Ende des Schutzschirms und der Wiedereinsetzung der vollen Insolvenzantragspflicht im Juni 2021 verschleppt werde. Damit sei es aufgrund der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht weiterhin unklar, welche Unternehmen trotz Überschuldung noch am Markt tätig sind.
„Die Anbieter haben dadurch Zeit und Ruhe gewonnen, die guten und die schlechten Risiken ihrer Kunden zu sichten und differenzierte Entscheidungen über die Verlängerung bestehender Verträge zu treffen. Damit müssen die Kunden keine Schnellschüsse und abrupte Aussetzungen ihrer Limite mehr befürchten.“
Frank Otto, Sprecher des Verbands der Kreditversicherungsmakler
„Als Makler haben wir natürlich als erste registriert, wie sich in den vergangenen Monaten die Lage zwischen den Versicherern und ihren Kunden zugespitzt hat. Man kann durchaus von Panikreaktionen am Markt sprechen. Es wurde für Kunden deutlich schwerer, ihre Geschäfte zu versichern und mancherorts zeichnete sich dadurch ein Stocken des Warenverkehrs ab. Nun erwarten wir, dass Kunden wieder häufiger Geschäfte eingehen werden, die Kreditversicherungen erfordern, und dass sie diese zu vernünftigen Konditionen abschließen können werden“, erläutert Frank Otto, Sprecher des Verbands der Kreditversicherungsmakler.
Im Oktober 2020 bestätigte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums, den Schutzschirm für Warenkreditversicherer verlängern zu wollen. So stehe man in Verhandlungen mit der Branche über eine Verlängerung von Garantien bis zum 30. Juni 2021.
Bereits im April 2020 verständigten sich die Bundesregierung und die deutschen Kreditversicherer auf einen weitreichenden Schutzschirm, wobei der Bund für das Jahr 2020 eine Garantie für Entschädigungszahlungen der Kreditversicherer von bis zu 30 Mrd. Euro übernimmt. Die Kreditversicherer übernehmen im Gegenzug Verluste von bis zu 500 Mio. Euro, überlassen 65 Prozent des Prämienaufkommens dem Bund und tragen Ausfallrisiken, die über die Bundesgarantie hinausgehen.
Autor: VW-Redaktion