BVK sieht gute Prozesschancen gegen Check24

Viel beschäftigt: Michael H. Heinz ist Präsident des Bundesverbandes der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) und BVK. Quelle: BVK

Die Lobby der Versicherungsvermittler kämpft weiter gegen das Vergleichsportal Check24. Nach Meinung des Präsidenten des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) dürften die Prozesschancen auch im neuen Verfahren „gut“ sein. Verhandelt wird am 26. November in München.

Diesmal hat der BVK das Vergleichsportal Check24 wegen unerlaubter Provisionsabgabe verklagt. Über eine sogenannte Jubiläumsaktion hatte Check24 den Kunden Gutscheine versprochen, wenn sie eine bestimmte Versicherung abschließen.

Das hält der BVK für eine indirekte Provisionsabgabe. Die ist in Deutschland aber verboten. „Check24 macht in der Regel so lange weiter, bis wir mit der Vollstreckung eines Urteils drohen“, sagte BVK-Präsident Michael H. Heinz am Rande der 11. Konferenz „Aktuelle Fragen des Versicherungsvertriebs“ des Instituts für Versicherungswissenschaften, Leipzig GmbH (IfVW).

Dritter Prozess

Heinz geht davon aus, dass auch der dritte Prozess gegen Check24 gewonnen wird. 2016 hatte der Vermittlerverband das Portal wegen Irrführung verklagt, weil es sich als verbraucherfreundliches Preisvergleichsportal darstellte, aber in Wirklichkeit ein Vermittler sei, der beim Vertragsabschluss Provisionen von den Versicherern kassiert.

Das Landgericht München I gab der Klage wegen unlauterem Wettbewerb teilweise statt (Az. 37 O15268/15). Ende 2017 hatte der BVK ein Urteil des OLG vollstreckt (Az. 29 U 3139/16) nach dem der Vermittler seinen Status beim Erstkontakt den Kunden übermitteln muss.

Gleichbehandlung mit stationärem Vertrieb

„Wir kämpfen weiterhin auf eine vollständige Gleichbehandlung von Online- und Offline-Vermittlern“, sagte Heinz. Kritik an Vergleichsportalen erhob auch Prof. Matthias Beenken von der Fachhochschule Dortmund. Es gäbe Vergleicher, die systematisch gegen geltendes Recht verstoßen und dies als Strategie praktizieren würden. „Notfalls würden Strafen einfach hingenommen“, so Beenken.

Fatal sei, dass Portale teilweise schon soviel Marktmacht aufgebaut hätten, dass sie die Versicherungsbranche erpressen könnten. Sie würden dann damit drohen, einen Teil des Umsatzes in andere Bücher umzusteuern. Prof. Beenken und Heinz forderten die Versicherer auf, nur dann mit Vergleichsportalen zu kooperieren, wenn diese sich auch an Recht und Gesetz hielten.

Kfz-Hersteller steigen aus Online-Restschuldvertrieb aus

Eine Änderung hat Prof. Beenken beim Vertrieb von Restschuldversicherungen festgestellt. Scheinbar habe die öffentliche Diskussion über extrem hohe Provisionen, die auch von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) angestoßen worden sei, zumindest Autohersteller bewogen, solche Policen nicht mehr direkt online anzubieten. Bisher hatten nach Erkenntnis des Wissenschaftlers die meisten Kfz-Hersteller bei der Finanzierung von Fahrzeugen eine Opting-out-Lösung im Netz.

Danach musste die Restschuldversicherung aktiv abgewählt werden. Diese Angebote sind nach Angaben des Vertriebsexperten aus den Onlineauftritten der Kfz-Hersteller verschwunden. Allein Audi und Volkswagen würden noch eine Opting-in-Lösung darstellen, bei der die Kunden eine Restschuldversicherung aktiv anwählen müssten. Die meisten Kfz-Hersteller würden für den Abschluss einer Restschuldversicherung nun auf ihre Handelspartner verweisen.

Sehr skeptisch ist Prof. Beenken hinsichtlich des absoluten Beratungsverzichts, wie ihn viele Anbieter beim Verkauf von Onlinepolicen im Netz praktizieren. Damit würden sämtliche Auflagen, wie eine Dokumentation der Beratung, vollkommen entfallen. Der Verbraucherschutz würde so erheblich ausgehöhlt.

Autor: Uwe Schmidt-Kasparek

Ein Kommentar

  • Okay, das wusste ich nicht das es verboten ist, da wünsche ich den betroffenen Klägern viel Erfolg indem Fall.
    Ich muss allerdings sagen, das ich über die Gutscheine ebenso schockiert war. Ich bekam einen Gutschein für Reisen, indem man angeblich 250,00€ sparen sollte auf eine Pauschalreise.
    Allerdings waren die selben Reiseangebote auf anderen Portalen automatisch 250,00€ günstiger!
    So wurde auch da getrickst und die Kunden denken tatsächlich das Sie einen Mehrwert daraus haben.

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