Berufsunfähigkeit: Polizei-Azubi erzielt Vergleich mit Signal Iduna

Berufsunfähigkeit, auch zeitweilig, kann jeden treffen. (Bildquelle: Mohamed-Hassan/Pixabay)
Wenn ein Kunde gegen einen Versicherer vor Gericht streitet, dann werden nach dem Urteil die Namen der Beteiligten üblicherweise nicht publik gemacht – wie zuletzt bei einem Streit um eine BU-Police und die Interpretation von Gesundheitsfragen. Bei einer ähnlichen Thematik gewann nun ein Versicherungsnehmer gegen die Signal Iduna.
Mit Urteil vom 4. April 2025 (Az. 20 U 33/21) hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm kürzlich einen Berufsunfähigkeits-Versicherer zur rückwirkenden Zahlung einer Rente von über 60.000 Euro sowie zur Beitragsbefreiung verurteilt. Es geht um die genaue Beantwortung von Gesundheitsfragen und deren Interpretation, VWheute berichtete.
Ein junger Polizeianwärter erkrankte 2021 an einer mittelgradigen Depression und einer Zwangsstörung. Die Signal Iduna Lebensversicherung verweigerte offenbar nicht nur die Zahlung der BU-Rente, sondern trat sogar vom Vertrag zurück – mit dem Vorwurf, der Versicherungsnehmer habe Gesundheitsfragen falsch beantwortet. In seiner Not wandte sich der Betroffene an die Kanzlei L&P Luber Pratsch Rechtsanwälte, die den Fall jetzt publik macht.
Fachanwältin Aylin Kempf bewertete die Leistungsablehnung als nicht haltbar. Da die Signal Iduna außergerichtlich keine Einigung erzielen wollte, reichte die Kanzlei Klage beim Landgericht Hamburg ein. Im Verlauf der mündlichen Verhandlung schlug das Gericht einen Vergleich vor: Die Signal Iduna sollte einen fünfstelligen Betrag zahlen, um den Fall abschließend zu regeln. Beide Seiten akzeptierten diesen Vorschlag.
Laut neuesten GDV-Zahlen werden rund 80 Prozent aller BU-Anträge von Versicherern genehmigt, etwa 20 Prozent werden abgelehnt. Nur 2,1 Prozent aller BU-Leistungsfälle landen vor Gericht, davon enden 65 Prozent mit einem Vergleich, in 21 Prozent bestätigen die Gerichte die Entscheidung des Versicherers und 11 Prozent enden mit einem Gerichtsurteil zugunsten des Versicherten.
Autor: VW-Redaktion