Rechtsmeinung: „D&O-Versicherer von Wirecard muss zahlen!“
In einem der größten deutschen Börsenskandale tritt immer wieder auch der D&O-Versicherer von Wirecard in den Fokus und Rampenlicht der Berichterstattung. Doch der Versicherer steht im Lager der Versicherten, die behaupteten Vorwürfe und Parteivorträge der Gegenseite haben für die Deckungspflicht bei Entscheidungsreife unberücksichtigt zu bleiben, dies hat der BGH den Rechtsschutzversicherern mehrfach ins Stammbuch geschrieben. Ein Kommentar von Rechtsanwalt Andreas Heinsen.