Rechtsmeinung: Kein haftungsrechtlicher Welpenschutz für Start-ups  

Mark Hartigan (l.) und Ex-Chef Julian Teicke. Bildquelle: Wefox

Über 100 deutsche Start-ups meldeten im Jahr 2023 Insolvenz an. Offiziell ist es bei Wefox nicht soweit, zuvor wird offenbar die Bestandssanierung ganzer Segmente vorgenommen. Lässt sich daraus ein klassischer D&O-Fall ableiten oder gelten im Start-up-Bereich andere Regeln für das „verbrannte“ Risikokapital als in einem „normalen“ Versicherungsunternehmen? Feststeht, dass die Warnungen der Bafin um unprofitable Insurtechs sich zu bestätigen scheinen. Eine rechtliche Einordnung von Andreas Heinsen.

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