Kickback-Zahlung: DVAG kassiert angeblich versteckte Provisionen bei Fondsprodukten

Die Kritik vieler Aussteiger an der DVAG hat dem Unternehmen wirtschaftlich bislang nicht geschadet, stets vermeldet der Finanzvertrieb neue Rekordzahlen. (Quelle: DVAG)

Der Strukturvertrieb geriet in den vergangenen Wochen immer wieder negativ in die Schlagzeilen, was auf die gesamte Vermittlerbranche ausstrahlte und das Provisionssystem infrage stellte. Letzteres dürfte erneut die Debatte wieder aufflammen lassen, weil laut SZ-Bericht die DVAG bei Verkauf von fondsgebundenen Lebensversicherungen nicht nur Provisionen vom Versicherer, sondern auch Kickbacks von den Fondsgesellschaften verlangt.

Als Kickback bezeichnet man Rückvergütungen von Investmentgesellschaften an deren Vermittler/Vertriebe. Üblicherweise werden den Verbrauchern die Höhe und Existenz dieser Vergütungen vorenthalten, weswegen man Kickbacks auch als versteckte Provision bezeichnet. Wenn beispielsweise Onlinebroker Investmentdepots kostenlos anbieten, dann finanzieren diese sich meist über die Kickback-Zahlungen. Auch Banken und Versicherer machen davon Gebrauch.

Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung (Donnerstagsausgabe) nutzt diese Methode auch die DVAG beim Verkauf fondsgebundener Lebensversicherungen. Auf Anfrage wollte der Strukturvertrieb darauf nicht direkt eingehen. „Die vermittelten fondsgebundenen Produkte erfüllen sämtliche Anforderungen an Kundeninformationen sowie aufsichtsrechtliche Pflichten und Vorgaben. Wir beziehen nur gesetzeskonforme Vergütungen“, erklärt die DVAG. Laut der Süddeutschen Zeitung werden die DVAG-Kunden weder über die Kickbacks informiert, noch würden sie daran beteiligt.

Das Unternehmen erzielte mit 18.000 Handelsvertretern im Jahr 2020 1,98 Milliarden Euro Umsatz, das meiste davon Provisionen. Bei Kickback-Zahlungen können schnell tausende Euro pro Kunde fließen. Insofern besteht aus Kundensicht das Problem, dass ein DVAG-Vermögenberater ein besonderes Interesse daran haben könnte, Policen mit solchen Fonds zu verkaufen, von denen der Finanzvertrieb Kickbacks erhält. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird in dem Bericht zitiert, dass man sich nicht zu einzelnen Unternehmen äußere – aber das Thema schon eine Weile als Aufsichtsschwerpunkt verfolge.

Autor: VW-Redaktion

2 Kommentare

  • Ist das eine Neuigkeit?

  • Neben Abschlussprovisionen, Verwaltungsgebühren kommt das noch dazu! Man bekommt hier den Eindruck, dass an vielen Stellen abkassiert werden soll.
    Mich wundert es gar nicht mehr, dass Verkaufsgesellschaften eher teure Fonds im Depot haben. Der Gesetzgeber unterstützte Rentenversicherungen, um Altersversorge sicherzustellen, nicht um Verkaufsgesellschaften neue Einnahmequellen zu geben.

    “Die vermittelten fondsgebundenen Produkte erfüllen sämtliche Anforderungen an Kundeninformationen sowie aufsichtsrechtliche Pflichten und Vorgaben. Wir beziehen nur gesetzeskonforme Vergütungen” Ich hoffe unsere neuen Regierung reguliert hier nach, hier scheint es Lücken zu geben.

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