Lemonade kontert BdV-Abmahnung wegen benachteiligender Klauseln

BdV maht Lemonade ab – beide sehen sich im Recht. Bild von Gerd Altmann auf Pixabay.

Schein oder Wirklichkeit: Der Bund der Versicherten (BdV) hat den Onlineversicherer Lemonade wegen der Verwendung unzulässiger Versicherungsbedingungen abgemahnt. Das Insurtech bestreitet die Vorwürfe vehement.

Das umtriebige Unternehmen Lemonade bietet in Deutschland unter anderem den Abschluss eines Kombiproduktes von  Privathaftpflicht- und Hausratversicherung an. Beide Produkte werden auch separat angeboten. Dabei verwendet das Insurtech laut BdV Klauseln, die „absolut branchenunüblich“ sind und die Kunden in „unangemessener Weise“ benachteiligen. So müssen Kunden bei einer Absicherung über Lemonade nach einem Umzug „ihre Police kündigen und einen neuen Vertrag für die neue Adresse abschließen“. Wer eine Kombi-Police aus Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, „bei dem endet einen Monat nach Umzug ansonsten auch der Privathaftpflichtschutz“.

Diese Regelung, „dass gar ohne jegliches Aussprechen einer Kündigung der Versicherungsschutz enden kann“, ist nach Auffassung des BdV „absolut ungewöhnlich“ und somit „unangemessen benachteiligend“. Insbesondere der Schutz der „wichtigen Privathaftpflichtversicherung“ darf nur durch eine „ausdrückliche und verständliche Kündigung“ enden.

Zudem seien beim Hausratversicherungsschutz Gegenstände ausgenommen, die sich im Haushalt des Versicherungsnehmers befinden, aber ihm nicht gehören. Nach Auffassung des BdV gehört es zum „Wesensmerkmal“ einer Hausratversicherung, dass es auf die Eigentumsverhältnisse nicht ankommt. „Wir gehen davon aus, dass sich Lemonade unserer Auffassung anschließt und die Versicherungsbedingungen entsprechend nachbessert“, sagt BdV-Vorstand Stephen Rehmke.

Das sagt Lemonade

Diese Hoffnung Rehmkes wird wohl ein Wunsch bleiben. Lemonade widerspricht dem BdV in allen Punkten. Nach einem Umzug ende der Privatversicherungsschutz des Kombi-Pakets (Hausrat und Haftpflicht) „nicht nach einem Monat“, sondern laufe – wenn nicht bewusst vom Kunden gekündigt – „automatisch auf unbestimmte Zeit weiter“. Die Formulierung in der Police beziehe sich ausschließlich auf den Hausratsschutz, der „in der Tat einen Monat nach dem Umzug endet.“

Der zugrunde liegende Text lautet: „Sobald du mit dem Umzug startest, sind deine Sachen weiterhin bis zu einem Monat an deiner aktuellen Adresse versichert. Während dieser Zeit sind deine Sachen auch an deiner neuen Adresse versichert, solange die neue Adresse innerhalb Deutschlands liegt. Nach einem Monat endet der Schutz deiner Sachen automatisch.”

Zu dem Punkt des Fremdeigentums schreibt Lemonade: „Gegenstände, die sich Kunden nur ausgeliehen haben und die ihnen nicht gehören, […] sind nicht unter der Hausratversicherung mitversichert.“ Diese  Herangehensweise sei „nicht branchenunüblich“. Es gäbe auf dem deutschen Versicherungsmarkt den Ein- oder Ausschluss geliehener Dinge in der Hausratversicherung. Der Ausschluss sei „transparent in den Bedingungen dargelegt“. In der Haftpflicht seien gemietete Dinge unter „Mietsachschäden” integriert.

Am Ende bleibt, formuliert Lemonade, etwas wie ein Friedensangebot an den BdV, ohne jedoch die eigene Position aufzugeben. „Eines unserer Hauptziele ist äußerste Transparenz gegenüber unseren Kunden.“ Dementsprechend wären die Versicherungsbedingungen der Police 2.0 so „einfach und verständlich wie möglich“ gehalten. „In diesem Punkt vertreten wir, so weit von unserer Seite aus bewusst, ähnliche Ansichten wie der BdV.“ Ob das die Verbraucherschützer befriedigt?

Autor: Maximilian Volz

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

neunzehn − 1 =