Nach Wirecard-Schaden: Werden einzelne Vertragsbedingungen in der D&O nachgeschärft?

Das OLG Frankfurt entschied jüngst, dass die D&O-Versicherung die Prozesskosten für Ex-Wirecardchef Markus Braun übernehmen muss. Quelle: Wirecard

Anfang Juli 2021 hatte der frühere Wirecard-Chef Markus Braun einen juristischen Etappensieg gegen seinen D&O-Versicherer verbucht: Der US-Konzern Chubb muss zumindest vorerst die Anwalts- und Beraterkosten des Österreichers zahlen, so das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. „Diese Entscheidung ist keineswegs überraschend“, betont Fachanwalt Marc Repey.

„Im Gegenteil: Genauso sehen es die Versicherungsbedingungen vor: ‚Im Zweifel über das Vorliegen einer wissentlichen Pflichtverletzung oder vorsätzlichen Pflichtverletzung wird der Versicherer Verteidigungskosten gewähren. (…)‘. Die Kosten für die Strafverteidigung müssen vorläufig erstattet werden. Erst wenn ein rechtskräftiges Urteil gegen die beiden Wirecard-Mitarbeiter ergangen ist, kann die Versicherung eine Rückerstattung verlangen“, erläutert der Fachanwalt für Arbeitsrecht der Kanzlei Abeln Rechtsanwälte im Gespräch mit der Börsen-Zeitung.

Zudem würden die „zugrunde liegenden Bedingungen eine Zweifelsregelung zugunsten des Versicherungsnehmers vorsehen: Solange kein vorsätzliches oder wissentliches Handeln bewiesen wurde, trifft die Versicherung eine Zahlungspflicht. Eine solche Regelung ist aber natürlich dem Grunde nach auch gut und richtig. Es ist für den Versicherungsnehmer von existenzieller Bedeutung, dass die Kosten für die Strafverteidigung vorläufig übernommen werden.“

Würde sich „im Nachhinein gerichtlich herausstellen, dass die Vorwürfe gegenüber dem Versicherungsnehmer haltlos waren, wird dies besonders deutlich: Ohne den Versicherungsschutz wäre es ihm kaum möglich, ein derart kostspieliges Verfahren mit Rechtsbeistand zu bestreiten. Er wäre einer öffentlichen Vorverurteilung ausgeliefert. Die Übernahme der Verteidigungskosten ist eine klare Hauptleistungspflicht des D&O-Versicherers und für den Versicherungsnehmer zudem von zentraler Bedeutung. Er muss sich auf die Rechtsschutzfunktion verlassen können“, ergänzt Repey.

Allerdings sei es nach Ansicht des Arbeitsrechtlers „dennoch gut möglich, dass der Fall Wirecard dazu führen wird, dass zumindest die Versicherungsprämien steigen oder einzelne Vertragsbedingungen nachgeschärft werden. Außerdem ist damit zu rechnen, dass viele Unternehmen ihrem Management eine eigene, privat finanzierte Managerhaftpflichtversicherung mit Strafrechtsschutz abverlangen werden, um sich abzusichern. Einen stärkeren Einfluss auf die bisherigen Konditionen wird aber wohl die Corona-Pandemie haben.“

Autor: VW-Redaktion

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