ZDF holt zum Rundumschlag gegen Versicherer aus

MichaelGaida auf Pixabay

Kunden schildern ihre tragischen Fälle, in denen Versicherer die Leistung verweigern. Ehemalige Mitarbeiter sprechen von einer bewussten Masche. Kaum ein Thema wurde ausgespart – ob BSV, systematische Leistungskürzungen in der Kfz-Sparte oder lange Regulierungen bei BU und in der PKV. So sah erneut eine ZDF-Dokumentation bei Wiso zur Primetime über die Versicherungsbranche aus. Alles nur Einzelfälle? Der neue GDV-Geschäftsführer Jörg Asmussen wehrt sich.

Das erste deutsche Fernsehen ARD spielte im September zur besten Zeit mit dem Image der Versicherer. Im Film „Verunsichert“ wurde das Klischee bedient, der Versicherer würde sich um die Auszahlung von Leistungen drücken. Das ZDF hat nun mit einer „investigativen“ Dokumentation unter dem Titel „Schadenfalle – wenn Versicherungen tricksen“ nachgelegt. In der TV-Sendung Wiso ging es darum, wie Versicherer scheinbar „tricksen, um Ansprüche abzuwehren“, hieß es im Vorspann. (Link zur Doku).

Kaum wurde Jörg Asmussen zum GDV-Hauptgeschäftsführer gewählt, musste er sich gleich dem Kreuzverhör der ZDF-Journalisten stellen. Dabei wurde kein Thema ausgespart – ob BSV, systematische Leistungskürzungen in der Kfz-Sparte oder lange Regulierungen bei BU und in der PKV.

Zunächst ging es um den BSV-Streit in der Corona-Pandemie. Die Helvetia wollte einem Gastronom für die Schließung keine Entschädigung zahlen. „Wir können nur leisten, wenn ein Versicherungsfall vorliegt“, erklärte Asmussen.

Ehemalige Mitarbeiter sprechen von einer bewussten Strategie

Durch Mobbing am Arbeitsplatz wurde eine Frau laut Dokumentation als berufsunfähig eingestuft. Nach zehn Monaten kam der Bescheid von ihrem Versicherer, der Nürnberger. Sie lehnte die Berufsunfähigkeitsrente mit der Begründung ab, dass ihre beruflichen Fähigkeiten durch die Krankheit nicht beeinträchtigt seien. Dass die Bearbeitungszeit in der BU sich über Monate zieht, ist für Asmussen neu. Er macht klar: „Die durchschnittliche Regulierungszeit für Berufsunfähigkeitpolicen beträgt acht Tage.“

Das ZDF lässt auch einen ehemaligen Mitarbeiter in der BU-Leistungsprüfung anonym zu Wort kommen. „Bei der komplizierten Antragstellung von 30 bis 40 Seiten machen viele kranken Menschen einige Fehler. Diese werden dann von Versicherern als Begründung für die Nichtzahlung herangezogen.“ Der Insider behauptet, dass im Zweifelsfall die Versicherer den Antrag einfach ablehnen und dann abwarten. „Denn viele Versicherungsnehmer würden dann einfach aufgeben, so um die zehn bis 15 Prozent, weil sie zu krank sind, um sich diesen Stress zu geben.“ Das würden Versicherer bewusst einkalkulieren und sparen so im Jahr Millionen, die sie eigentlich ausbezahlen müssten.

Im Kfz-Geschäft wirft das ZDF den Versicherern vor, dass sie Prüfgerichte in Auftrage geben, um die Kostenvoranschläge bei Unfällen bewusst zu reduzieren. Asmussen verweist hierbei auf eine Umfrage der Verkehrsrechtsanwälte von Anfang 2020 und da waren fast alle Befragten mit der Regulierung der Schäden zufrieden. Ein Insider kennt die Umfrage, 72 Prozent seien tatsächlich zufrieden, aber weil sie nicht wüssten, was ihnen eigentlich zusteht. „Sie merken gar nicht, dass sie über den Tisch gezogen wurden.“

Strafschadenersatz als Lösung?

Jürgen Hennemann, Fachanwalt für Versicherungsrecht, sagt, dass Versicherer wie jedes Unternehmen Profit machen müssten. Deshalben werden Leistungen systematisch verzögert, verschleppt und verweigert.

Er fordert die gesetzliche Einführung eines Strafschadenersatzes. Dieser würde ethisches Fehlverhalten der Versicherer sanktionieren. Der Schaden könnte sich demnach um das 250fache verteuern. In den USA hat sich dieses Instrument etabliert. „Davor haben Unternehmen panische Angst und passen ihr Regulierungsverhalten entsprechend an“, betont Hennemann.

Jörg Asmussen hält das für nicht notwendig. Das Image der Versicherer sei „zu Unrecht so schlecht und ich glaube nicht, dass es Bedarf gibt, für verschärfte Regulierung.“

Autor: VW-Redaktion

25 Kommentare

  • Hubert Gierhartz

    Die Versicherungswirtschaft und damit auch die Versicherungsvertreter werden immer wieder, wie auch am Montag im ZDF „WISO“ in Misskredit gebracht. Das bei einem Schadensfall auch andere Berufsgruppen nicht unerheblich mit verdienen wird völlig außer Acht gelassen.

    Hier ein Schadensbeispiel das tief blicken lässt.

    Ein Fahrzeug bewegt sich auf einer Einbahnstraße auf der linken Spur -die rechte Spur war durch eine Barke gesperrt – in verbotener Richtung, und es kommt zu einer Kollision mit einem Linksabbieger der in richtiger Fahrtrichtung der Einbahnstraße unterwegs war. Wir haben es also mit einem Geisterfahrer zu tun. Dieser Geisterfahrer versetzte sein Fahrzeug noch bevor die Polizei vor Ort ist in eine Nebenstraße. Die Unfallursache ist aber eigentlich klar, und die Polizei hält das auch so im Protokoll und Bilder fest.

    Das sieht auch das Autohaus so, dass die Reparatur durchführen soll. Sofort veranlasst das Autohaus das volle Programm. Gutachter, Leihwagen und natürlich einen Rechtsanwalt, denn die Versicherungen machen nur Schwierigkeiten bei Zahlung der Schäden.

    Tatsächlich ist es aber so, dass die Versicherungen ohne Eisschaltung eines Gutachters durchaus Schäden bis 5.000,00 € und mehr freigeben. Ein Rechtsanwalt ist eigentlich auch nicht von Nöten, denn wenn die Versicherung zahlt, ist eigentlich nichts weiter zu bemängeln.

    Der Anwalt muss auch nicht vor Ort sein. Das Autohaus lässt sich in seinem Namen die Vollmacht unterschreiben.

    Der Leihwagenvertrag muss so gestrickt sein, dass der Geschädigte nichts dazu bezahlen muss. Das ist altes Versicherungslatein. Allerdings besitzt das Autohaus auch eine Firma die Leihwagen im Schadensfall verleiht. Natürlich weichen die Kosten, dass erkennt der unbedarfte Geschädigte aber nicht, weit von dem ab, was der Versicherer zu ersetzen hat. Da werden noch Kosten für eine Navigationsgerät erhoben, und eine zusätzliche Versicherung die im Schadensfall mit dem Leihwagen die Eigenbeteiligung der Vollkaskoversicherung auf
    150,00 € begrenzt. Für diese zusätzlich Leistungen sind mal eben 350,00 € fällig.
    Natürlich lässt man den Geschädigten darüber im Unklaren, dass er diese Kosten von der gegnerischen Versicherung nicht ersetzt bekommt. Der hinzu gezogene Rechtsanwalt schweigt dazu.

    Der Geisterfahrer behauptet gegenüber seiner Kfz- Haftpflichtversicherung, dass nicht er, sondern der Geschädigte ihm ins Auto gefahren wäre. Diesen Hinweis muss die Kfz-Versicherung nachgegen, und das dauert. Zwischenzeitlich sind die Rechnungen für die Reparatur, Leihwagen und Gutachter fällig. Gesamtkosten 8.000 €.

    Jetzt kommt der Rechtsanwalt ins Spiel. Er schlägt der Geschädigten vor, ihre Vollkaskoversicherung in Anspruch zu nehmen. Es könnte sonst zu einem unangenehmen
    Mahnverfahren kommen. Schließlich sind schon drei Monate ins Land gegangen.
    Über die Nachteile wird die Geschädigte nicht informiert. Die Vollkasko übernimmt nicht die
    Kosten für den Leihwagen, den Gutachter und den Rechtsanwalt. Auch wird auf Grund des Schadens der Vertrag im Rahmen der Vollkasko hoch gestuft. Das sind erhebliche finanzielle Nachteile.

    Auf diese Nachteile muss der Versicherungsvermittler hinweisen, und eine sinnvolle
    Lösung vorschlagen. Z.B: Ist der Geschädigte in der Lage in Vorkasse zu treten? Soll evtl. ein Kredit aufgenommen werden. Die Kosten müsste der Kfz-Versicherer übernehmen,
    wenn der Geschädigte Recht bekommt. Alles keine erfreulichen Botschaften.

    Der Versicherungsmakler fragt nun selbst bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung nach.
    Der Sachbearbeiter erklärt, dass der Verursacher bei seiner Aussage bleibt. Die Prüfung des Sachverhalts wäre noch nicht endgültig geklärt. Der Makler gibt den Hinweis, dass die Polizei vor Ort eindeutig festgestellt hat, wer der Verursacher ist. Nur das Fahrzeug des Verursachers von der Unfallstelle fortbewegt. Wäre das nicht eigentlich die Aufgabe des Rechtsanwaltes gewesen. Sein Honorar beträgt stolze 700,00 €.

    Nein, der Rechtsanwalt teilt 14 Tage später mit, dass erfreulicherweise die Versicherung gezahlt hat. Allerdings übersieht er, dass die Versicherung 1.000,00 € zu wenig gezahlt hat.

    Vorhersehbare Kürzungen beim Leihwagen, die üblichen Verbringungskosten ohne irgendeinen Beleg mit 295,00 € in Anrechnung gebracht, eine Probefahrt und gesonderte Reinigungskosten die infolge von Corana angefallen sind – hier ist kürzlich ein Urteil ergangen, dass diese berechnet werden dürfen- wurden gekürzt.

    Da das Autohaus natürlich nicht nur Autos repariert, sondern auch noch Rechtsberater ist, empfiehlt dieser schriftlich, doch jetzt gegen die Versicherung zu klagen.

    Das ist kein Einzelfall. Ich könnte unzählige andere Beispiele aufführen. Natürlich gibt es auch Schadensfälle die aus nicht nachvollziehbaren Gründen gar nicht oder nur teilweise reguliert werden. Aber es gilt das Recht, dass jeder Schadensfall muss für sich betrachtet werden muss.

  • Der einseitige Sensationsjournalismus der öffentlich-rechtglichen Sender wird immer unerträglicher. Die pauschalen Unterstellungen, dass Versicherungsgesellschaften im Versicherungsfall ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, sind unsäglich. Die Leistungs- und Schadenbearbeitung erfolgt von den zuständigen Mitarbeitern der Versicherungsgesellschaften grundsätzlich nach Sach- und Rechtslage gemäß dem vereinbarten Versicherungsumfang. Das eigentliche Problem ist nicht in der Schadenbearbeitung zu suchen, sondern beim Versicherungsvermittler und Versicherungsnehmer selber. Oft weiß der Vermittler – aufgrund der Komplexität der gesetzlichen Regeln und der unterschiedlichen Versicherungsprodukte – nicht mehr genau, welchen Versicherungsschutz er konkret vermittelt. Auf der anderen Seite meint der Versicherungsnehmer – aufgrund Falschberatung des Vermittlers oder eigenem fehlenden Verständnis – für Sachverhalte versichert zu sein, die nicht im Entferntesten mit einem Versicherungsfall im Rahmen seines Vertrages zu tun haben. Eine seriöse Berichterstattung müsste eigentlich diese Probleme thematisieren.

    Die Versicherer in der Form der WISO-Formate im ZDF an den Pranger zu stellen, hat nichts mit dem verfassungsrechtlich vorgegebenen Auftrag an den öffentlichen Rundfunk zu tun, einen Beitrag zur Bildung, Information und Beratung zu leisten und so zu einem funktionierenden demokratischen Gemeinwesen beizutragen.

  • Was war bei der Sendung ein Rundumschlag? Es wird höchste Zeit das der GDV mit solchen Menschen anders umgeht. Für mich war Herr Asmussen eine schwache Besetzung, viel zu allgemein, da kann man nichts so sagen, seine Lieblingssätze. Die Fälle zeigten auf, was nicht passieren sollte.

  • Dr. Klemens Surmann

    Etwas Selbstkritik der Branche ist sicher angebracht, die Fälle hat sich das ZDF ja nicht ausgedacht.. Auf der anderen Seite muss man die vielen anstandslos regulierten Fälle sehen, ebenso wie die oft raffinierten Betrugsversuche. Versicherung ist unter dem Strich ein kapitalistisches Business. Allerdings könnte die Branche durch transparente Bedingungen, eindeutige und nachvollziehbare Angebote punkten und müsste sich nicht hinter irgendwelchen Klauseln verstecken. Zu Versicherung gehört Vertrauen, man muss sich in der Not auf seine Gesellschaft verlassen können. Dann darfs auch ruhig etwas teurer sein.

  • Wolfgang Knippenberg

    Der vorherige Hauptgeschäftsführer des Versicherungsverbands hat sich in 30 Berufsjahren so gut wie nie vor die Kamera gewagt – was vielleicht ebenso klug wie gut war. Der neue, Jörg Asmussen, hat die Taktik der Versicherer schnell verinnerlicht, durch Weglassen nicht die ganze Wahrheit zu sagen. So schreibt der Verband am 14.11.2019 selbst auf seiner Homepage unter der Überschrift „Die Berufsunfähigsversicherung leistet zuverlässig“, dass die Entscheidung von der ersten Meldung des Versicherungsfalles bis zur Auszahlung durchschnittlich 110 Tage dauere. Herr Asmussen stellt sich hin und behauptet frech, es dauere nur 10 Tage. Dabei lässt er einfach den Passus weg „wenn alle Unterlagen vorliegen“. Wie man ein solches Verhalten bezeichnet, bleibt jedem selbst überlassen, vielleicht typisch für Versicherungen.

  • Reinhard Plewka

    Das Versicherungsunternehmen zu Lasten Ihrer Versicherungsnehmer handeln, ist seit langer Zeit
    bekannt. Die Rechtsprechung sollte diesen Umstand wesentlich stärker beachten ! Einen Strafschadensersatz sollte man überlegen. Dann würde mit Sicherheit die Regulierung schneller und gerechter erfolgen. Reinhard Plewka ( ehem. Fililaldirektor einer großen Versicherung )!

  • Ein Mitarbeiter

    @Herr Distler:
    Mutig, einfach einem ganzen Berufstand pauschal Falschberatung vorzuwerfen.
    Übrigens einem Berufsstand der schon lange freiwillig und seit neuestem auch gesetzlich dazu verpflichtet ist, jährlich qualifizierte Weiterbildungen zu absolvieren.
    In meiner beruflichen Praxis als Vermittler, mache ich gegenteilige Erfahrungen. In den Schadenabteilungen ist zu wenig Personal beschäftigt, so dass es dort zu Fehlern kommt.
    Da werden dann falsche Berechnungsgrundlagen verwendet. Beispielsweise Zeitwert, obwohl im Vertrag Neuwert versichert ist. Wir wissen sehr wohl, was wir verkaufen und was nicht.

  • Versicherungen verkaufen bei schönem Wetter Regenschirme und sammeln sie sofort ein, sobald es anfängt zu regnen.

    Den Vorschlag des Fachanwalts für Versicherungsrecht halte ich für einen guten Ansatz. Allerdings ist die Versicherungswirtschaft gut vernetzt mit den Entscheidern, die werden das mit allen Mitteln zu verhindern wissen.

  • Auf einmal kommt es zu Berichten über das vorgehen von Versicherungen, wir stehen mit unserer Lauben Versicherung nun irgendwann vor Gericht, Anfang des Jahres wollte von diesem Thema niemand etwas wissen, hieß es von den Redaktionen. Na bitte echt Schade.

  • Wie wäre es (schön), wenn das ZDF zu einem Rundumschlag bei sich selbst und der ARD
    1. zum Thema Programmgestaltung durch ständige Wiederholungen von Wiederholungen der Wiederholungen ansetzen,
    2. eine Erkärung abzugeben, wozu die ARD gefühlte 20 TV Senderpopanz betreibt (um Wiederholungen rollieren zu lassen)

  • Sandra Hewekerl

    Anfang des Jahres 2020, wurde durch einen vorsätzlichen Brandschaden, mein Geschäft zerstört. die Versicherung hat eine Höhe von 200.000 Euro nicht gezahlt!!! Ihr Bericht hat mir die Augen geöffnet, einige Fragen beantwortet und meine Seele etwas beruhigt. Die Hilflosigkeit, die ein klares Handeln mit der verwirrenden Welt der Versicherung, ziemlich unmöglich macht, hat bei mir nur den Rückzug und die Resignation ausgelöst! Dafür meldet sich jetzt meine MS mit einem Stressschub!!!

  • Detlev Winkelmann

    Es ist Tatsache das im Lkw Bereich viele Schäden auf Grunstücke mit engen Betriebswegen passieren . Schäden werden von diesen Firmen selber repariert und die von den eigene Mitarbeitern entstandenen Arbeitskosten ebenso von der Versicherung bezahlt
    Es müsste 2eine Komission geben die diese Grundstücke beurteilt und das Risiko auf Schäden an Gebäuden Zeunen Rohren etc.einstuft

  • Thomas Schneider

    Ein großes Lob an die ERGO-Zahnzusatzversicherung! Habe diese schon mehrmals in Anspruch nehmen müssen. Die ERGO hat die Regulierung nach kurzer Prüfung und im vollkommendem Umfang innerhalb weniger Tage vorgenommen.
    Absolut empfehlenswert!

  • Es kann jedem nur empfohlen werden, nach einem Verkehrsunfall anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. In dem oben angeführten Beispiel bestätigt doch Herr Gierhatz, dass der Versicherer letztendlich unberechtigte Kürzungen vorgenommen hat.

    Warum soll die Werkstatt, die ihren Auftrag korrekt erledigte, auf die Bezahlung ihrer Rechnung warten bis der gegenerische Versicherer bereit ist zu regulieren? Die Einschaltung des eigenen Kaskoversicherer ist eine Möglichkeit, die berechtigte Forderungen zu begleichen. Wird der Aufwand später zurückerstattet, ist der Vertrag dennoch schadenfrei.

    Hätte der Anwalt beim Versicherer angefrufen, so hätte dies eine zusätzliche Besprechungsgebühr ausgelöst.

    Richtig ist, dass viele Firmen in Schadensfällen unberechtigterweise mitverdienen. Das trifft aber nicht auf Reparaturfirmern oder gar Rechtsanwälte zu, sondern auf Firmen wie Eucon oder SachControl. Die Versicherer verwenden das Geld der Versicherten um deren Anspruch mit unhaltbaren Begründungen kürzen zu können. Es wäre Aufgabe der Versicherer, die Höhe ihrer Leistungspflicht festzustellen oder die Hilfe von Sachverständigen in Anspruch zu nehmen; nicht aber die Hilfe von Firmen, deren Geschäftsmodell es ist, Schadenforderungen zu kürzen.

    Nicht die Versicherungsnehmer wissen nicht, was versichert ist, sondern die Versicherer selbst sind oftmals überfordert. Die Versicherer wollen auch nicht akzeptieren, dass nicht sie Maßstab für die Auslegung der Bedingungen sind sondern die Versicherungsnehmer.

  • Leider hat der zitierte Mitarbeiter aus der BU-Abteilung Recht. Es wird sich Zeit gelassen, nicht geeignete Gutachter bestellt die fachlich eigentlich andere Schwerpunkte haben, man windet sich gezielt aus der Zahlungsverpflichtung mit allen Tricks.
    Es wird gehofft, dass der Geschädigte aufgibt.

  • Leider kann ich die Recherchen und Aussagen der Insider nur bestätigen.
    Aktuell habe ich zwei Fälle von Autoversicherern .
    Im 1. Fall streitet die LVM seit über2 Jahren und feilscht um jeden Cent. Nach Absprache wurde die Dekra als unabhängige Gutachter von beiden Seiten akzeptiert. Nach dem Gutachten schaltetdie LVM ihren eigenen Sachverständigen ein der ohne das Fahrzeug gesehen zu haben, schon mal weit über1.000 Euro zum Abzug brachte.
    Nachdem ich einen Anwalt einschaltete, zahlten sie bis auf eine Restsumme von 160 Euro. Im Augenblick musste ich bzw. meine RV 1.500 Euro an einen Sachverständigen zahlen, um 160 Euro zu erhalten. Begründungen wurden erst gegeben als die Sache schon gerichtsgängig war.

    In der 2. Angelegenheit wollte die Allianz von mir eine Beitragserhöhung von mehr als 30 % haben, weil ich 2 Schäden innerhalb eines Jahres hatte…einer davon war ein Kaskoschaden.

    In der Folge habe ich 6 KFZ Versicherungen bei der Allianz gekündigt. Eine Versicherungsgesellschaft, die so wenig Weitblick hat, kann ich nicht mein Vertrauen schenken.

  • @ Uwe Grotensohn

    Vielleicht hat die Allianz oder jede andere Gesellschaft so viel Weitsicht, dass nach dem 2. Schadenfall ein dritter Schadenfall zu erwarten ist und schütz damit die Versichertengemeinschaft. Da die meisten ja nicht zu viele Beiträge bezahlen wollen.

    Und wenn Ihr Vermittler sich nicht aufmerksam darum gekümmert hat, kann es dafür einen Grund geben…..

  • Der Artikel trifft einen riesengroßen Nerv!

    Im januar einen Fahrradunfall mit komplizierter zunächst falscher diagnose gehabt. Rechte Hand kaputt. Im august operiert.

    Seit mai aus der Lohnfortzahlung draussen und die ottonova leistet das krankentagegeld nicht. Ihr argument ggü mir, nem schreibtischarbeiter: machen se doch mit links am PC weiter!

    Zack bum leistung verweigert.

    Versicherungen sollten stärker reguliert werden. Nicht jeder hat Geld und Energie zu klagen!

  • Vielen Dank ZDF-Team, Ihr seid meine Helden!!

    Schade, dass es solch eine Schadenregulierung in Deutschland noch nicht gibt. Als selbstständiger KFZ-Meister, erlebe ich es fast jeden Tag, dass mir irgendeine Versicherung, die Rechnung kürzt bzw. Leistungen nicht oder nur teilweise zahlt. Jedoch, bin ich auch sauer auf unsere Gerichte, denn ich muß wegen jeder Sache einzeln vor Gericht. Selbst wenn es schon 10 Urteile in derselben Sache gibt. Das wird teuer, wegen 150,-€ hier und 600,-€ da. Der Anwalt und die Gerichte arbeiten auch nicht um sonst und wenn dann noch ein Vergleich rauskommt, hat man Geld draufgezahlt. Also schluckt man mittlerweile die bittere Pille und DAS ist was die Versicherer wissen!!! Sie sitzen das aus.

  • Es liegt wohl in der Natur des Menschen, bei anderen Fehler zu suchen und die dann publik zu machen. Und damit zu suggerieren, dass alle Versicherungen lediglich auf Abzocke aus sind.
    Wenn man wollte, würde man auch ein Abendprogramm mit positiven Erfahrungen, netten Ansprechpartner und zufriedenen Versicherten füllen können.

  • Hubert Gierhartz

    Zur Klarstellung: Die Versicherung hat den Schaden gemäß dem Gutachten uneingeschränkt gezahlt. Verbringungskosten in Höhe von 95,00 € – hier gibt es ein einschlägiges Urteil – wurden ersetzt. Die Leihwagenkosten wurde ebenfalls nach der geltenden Rechtsprechung
    ersetzt.

    Die Kosten ( ca.1.000,00 € ), die nicht ersetzt wurden, sind durch das Autohaus verursacht worden. Das Autohaus hat aber die Geschädigte nicht darauf hingewiesen, dass diese zusätzlichen Kosten berechnet werden. Der Anwalt, wen wundert das, sieht auch nur die Versicherung in der Pflicht.

    Ein Prozess gegen die Versicherung wird ins Leere laufen. Dieser Vorgang ist Alltag.

    Würden die Versicherungen kein Schadensmanagement betreiben, würden die Prämien speziell in der Kfz-Versicherung erheblich steigen. Will das der Verbraucher?

    Anders verhält es sich bei den biometrischen Risiken. Berufsunfähigkeit- Kranken- und Unfallversicherungen. Hier gibt es durchaus fragwürdige Entscheidungen. Es gibt viele
    rechtskräftige Gerichtsurteile, die nicht Verbraucher freundlich sind. Auf diese Urteile berufen sich die Versicherer.

    In dem schlimmsten Fall, den „WISO“ meines Erachtens dargestellt hat, geht es um die Behandlungskosten, die durch eine gesetzliche Krankenkasse (Pflichtversicherung) verweigert wurden. In dem Beitrag wird immer von der Versicherung gesprochen, es wird jedoch nicht eindeutig erklärt, um welche Versicherung es sich handelt.
    Die Krankenkasse wird auch nicht namentlich benannt und um Stellungnahme gebeten.

  • Anfang des Jahres 2020 hatte ich einen Unfall mit meinem neuen Fahrzeug. Der Unfallgegner ist mir auf mein parkendes Fahrzeug aufgefahren. Mein Fahrzeug war zum Schadenzeitpunkt keine 2 Wochen alt (Von mir abgeholt vom Werk). Auf dem Kostenvoranschlag wurde eine Position gekürzt.. Begründung Abzug Neu für alt… ich wiederhole der Unfall ist keine 2 Wochen nach Erstzulassung passiert. Vielen Dank Versicherungskammer Bayern

  • andreas zimmermann

    Mit Beginn der Massenmotorisierung wurde die Strategie verfolgt den Kraftfahrern eine Rechtsschutzversicherung zu verkaufen. Deshalb wurde nach Unfällen nicht schnell reguliert und jede Versicherung hatte einen eigenen Fragebogen um Zeit zu gewinnen. Dann kam der erste Deal mit den Rechtsanwälten. Es gab einen vereinbarten Fragebogen für Anspruchssteller und da wurde auch nach einer Rechtsschutzversicherung gefragt. So konnte Kostenrisiko des Geschädigten erkannt werden. Eigentlich Parteiverrat, aber die Anwälte waren zufrieden weil es auch Gebührenvereinbarungen gab… Heute gehört die Rechtsschutzversicherung einfach zum notwendigen Schutz der Verkehrsteilnehmer. Die Gemeinschaft der Versicherten zahlt für Trunkenheitsfahrten, Fahrerflucht uns Raser. Eine Reduzierung der Prämie durch Ausschluss dieser „Risiken“ gibt es nicht.

  • Schön dass das bei wiso Doku einmal angesprochen wird.
    Weil, genau so läuft das.
    Unverschuldeter Unfall, Verursacher verstorben.
    muss Klagen gegen Nürnberger Versicherung des Gegners.
    Nach drei Jahren Krankheit Krankenhaus und Reha.
    Der Verlust von 40000 € und über 100000 Lohnersatz, musste ich leider aufgeben weil Geld und Psyche nicht mehr mitgespielt haben.
    Die Aussage von mehreren gut bezahlten Anwälten:
    Recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland zweierlei Schuhe und Recht bekommen muss man sich leisten können.
    Die Versicherung werden wohl alle so handeln in diesem Zuge danke ich allen Versicherung.

    THOMAS Müller

  • Ich befinde mich in einer sehr ähnlichen Situation wie die Dame, die in der Doku das Problem mit ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung hatte. Sogar die gleiche Versicherungsgesellschaft (Nürnberger).
    Die Taktik des Versicherers gleicht dem dokumentierten Fall nahezu zu 100 % … Die erste Ablehnung erfolgte nach zehn Monaten, jedes Antwortschreiben mit erneuter Ablehnung dauert ca. sechs Wochen.
    1,5 Jahre nach Antragstellung auf BU sind mein Anwalt und ich somit keinen Schritt weiter. Befundberichte ohne Ende, amtsärztliche Gutachten, die meine Erkrankung bestätigen – nichts bringt etwas. Es wird also zur Klage kommen, die dann wohl nochmal ca. drei Jahre dauern kann.
    Fraglich ist, ob ich das psychisch und auch finanziell überhaupt durchhalte …
    Ich bin jetzt schon nervlich völlig am Ende und frage mich, warum es keine übergeordnete Instanz außerhalb des Gerichtsverfahrens gibt, die die Versicherungen bezüglich der Einhaltung von Fristen und Entscheidungen kontrolliert!? Wäre das nicht auf eine Aufgabe der BaFin? Gerade im BU-Bereich geht es um die Existenz! Man kann nicht mehr arbeiten, woher soll also das Geld kommen, um solche „Entscheidungszeiten“ im gerichtlichen Verfahren zu überbrücken?
    Das ganze ist eine schlicht unhaltbare Situation für alle Betroffenen.

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