Rentenkürzungen am Pranger: Verbraucherschützer weiten Klagewelle gegen Allianz und R+V aus
Außengelände der Allianz-Niederlassung in Hamburg. Bildquelle: lk
Nach dem historischen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) gegen rechtswidrige Rentenfaktorklauseln schalten die Verbraucherschützer in den nächsten Gang. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat nun neue Klagen gegen die Allianz und die R+V Lebensversicherung eingereicht, um weitere Klauseln zu Fall zu bringen, „die Verbraucher benachteiligen“.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg argumentiert seit Jahren wie folgt: Zwar darf der Versicherer nach § 163 Versicherungsvertragsgesetz die Rente herabsetzen. Allerdings muss er sich dann spiegelbildlich dazu verpflichten, die Rente wieder zu erhöhen, wenn die Umstände, die zur Kürzung der Leistung geführt haben, später entfallen. Die Entscheidung des BGH vom 10. Dezember 2025 (Az. IV ZR 34/25) folgte dieser Argumentation: Das Gericht erklärte eine Klausel der Allianz für unwirksam, die es dem Versicherer erlaubte, Rentenfaktoren einseitig zu senken, ohne eine spätere Anhebung bei verbesserten Bedingungen vorzusehen, VWheute berichtete.
Anstatt sich mit dem Teilerfolg zufrieden zu geben, greift die Verbraucherzentrale nun weitere Regelungen an. Die neuen Klagen richten sich gegen die Allianz Lebensversicherungs AG (OLG Stuttgart) und die R+V Lebensversicherung AG (OLG Frankfurt). Zwar unterscheide sich der Wortlaut der nun beanstandeten Klauseln von der ursprünglichen BGH-Entscheidung, das Prinzip bleibe jedoch identisch: Die Versicherer sicherten sich Spielräume für Kürzungen, ohne sich transparent zur Wiederherstellung der Leistungen zu verpflichten.
Ausmaß größer als gedacht: Allianz korrigiert offenbar im Stillen
Inzwischen hat die Verbraucherzentrale über 160 weitere Versicherungsverträge in Bezug auf die verwendeten Klauseln zur Herabsetzung des Rentenfaktors überprüft. Das Fazit: Ein Verstoß gegen das Symmetriegebot sei verbreitet. Die Allianz scheint intern bereits zurückzuzucken. Während der Konzern anfangs behauptete, nur Verträge aus dem Zeitraum Juni bis November 2006 seien betroffen, belegen nachträgliche Korrekturen in zahlreichen anderen Tarifen nun einen deutlich weiteren Anwendungsbereich, argumentieren die Verbraucherschützer. Sogar im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) gebe es Bewegung. Im Rahmen der „MetallRente“ habe die Allianz bereits Kürzungen zurückgenommen.
Die Verbraucherschützer prangern zudem ein strukturelles Problem an. Bisher scheinen Korrekturen für die Versicherer finanziell schmerzfrei zu verlaufen: Die Kosten für nachträgliche Erhöhungen werden oft über eine Kürzung der Überschussbeteiligung einfach auf die gesamte Versichertengemeinschaft abgewälzt.
Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg fordert daher politische Konsequenzen: „Hier ist der Gesetzgeber gefordert, den rechtlichen Rahmen so zu korrigieren, dass rechtswidrig erlangte Profite nicht bei den Versicherern verbleiben.“ Es dürfe nicht sein, dass Unternehmen von rechtswidrigen Klauseln profitieren und das Risiko im Falle einer Niederlage auf die Kunden umlegen.
Autor: VW-Redaktion
