Mit Covéa vor dem Schiedsgericht: Swiss Re droht BSV-Großschaden

Konzernsitz der Swiss Re am Mythenkai in Zürich. Quelle: Swiss Re

Die Verteilungskämpfe zwischen Erst- und Rückversicherern beginnen nun. Es geht darum, welche Seite welchen Anteil an den für alle Beteiligten in ihrer Höhe unerwarteten und durch Gerichtsentscheidungen und vielleicht auch noch rückwirkende Gesetzesänderungen entstehenden BSV-Schäden tragen soll.  Covéa plant wohl, über ein Schiedsgericht mindestens 500 Mio. EUR von Swiss Re zu fordern.

Zugrunde liegt Covéas 180 Mio. Euro BSV-Exposure unter 4.000 in einem Zeichnungspool BPCE IARD mit Natixis Assurance übernommenen Policen für französische Restaurants. Hinzu kommen 190 Mio. Euro an BSV-Schäden, die 6.000 französische Restaurants und Hotels betreffen.

Im Zuge eines Schiedsverfahrens könnte die Verteidigungsstrategie von Swiss Re wie folgt aussehen:

-Die Übernahme der Schäden unter den Erstversicherungspolicen sei nicht im rechtlichen Sinne geschuldet, insofern lägen ex Gratia/Kulanz-Zahlungen vor und die Folgepflicht der Rückversicherer trete nicht ein. Gerade bei einem nicht externen Kapitalinteressen verpflichteten Gegenseitigkeitsversicherer liegt dieses Argument nah.

-Die Schließung jedes einzelnen Betriebs stelle ein separates Ereignis dar und es fehle in der Schadenexcedentendeckung an einer die Aggregierung gestattenden Klausel, etwa einer Stunden- oder Serienschadenklausel.

-Bei der Platzierung der Deckungen habe Covéa das konkrete Kumulexposure verschwiegen.

Diskrete Lösung

Es heißt, beide Seiten hätten im Rahmen der vereinbarten Schiedsklausel bereits ihre jeweiligen Schiedsrichter benannt. Typischerweise sehen Schiedsklauseln im Sinne eines eingebauten Heimvorteils vor, dass das Schiedsgericht im Zedentenland tagen soll und der dritte Mann im Fall der Uneinigkeit der Parteien vom Präsidenten eines nationalen Gerichts ernannt wird.

Schiedsgerichtsverfahren spielen sich üblicherweise diskret und unter Ausschluss der Öffentlichkeit ab. Es scheint dennoch denkbar, dass Covéa selbst die Nachricht vom Zwist durchsickern ließ, um Swiss Re unter Druck in Richtung außergerichtliche Einigung zu setzen. Die Zeit dürfte für beide Seiten drängen, beide müssten zum 31.Dezember2020 halbwegs Klarheit hinsichtlich ihrer Nettobelastung haben.

Covéa ist ein mit marktbeherrschender französischer Gegenseitigkeitsversicherer. Das Unternehmen entstand 1999 im Wege der Fusion aus den als separate Brands weiter im Markt agierenden Mutuelles MAAF, MMA und GMF. Ihre Historie ähnelt etwas den Anfängen von Axa, die ebenfalls aus einer Reihe von Funktionen von Mutuelles hervorgegangen war.

Autor: VW-Redaktion