Frankreich: Axa verliert Streit um Betriebsschließungsversicherung

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Im Streit um Betriebsschließungsversicherungen für Hotels und Gaststätten in der Corona-Krise hat der französische Branchenriese Axa eine Niederlage einstecken müssen. Ein Handelsgericht sprach dem Betreiber von vier Restaurants in Paris Entschädigungen für Umsatzausfälle für zwei Monate zu, wie dessen Anwalt am Freitag sagte.

Der Gastronom Stephane Manigold hatte Axa verklagt, nachdem die französische Regierung Bars und Restaurants Mitte März geschlossen hatte, um die Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters.

Das Urteil könnte eine Klagewelle gegen diejenigen Versicherungskonzerne nach sich ziehen, die die Einnahmeausfälle der Gastronomie in der Coronakrise nicht decken wollen. Axa-Aktien gaben um 0,8 Prozent nach.

Auch in der Schweiz sorgt die Haftungsfrage in der Betriebsschließungsversicherung für Diskussionen. Zurich-Chef Mario Greco setzt bei der Regulierung auf Kulanz: „In der Schweiz erhalten über 90 Prozent der bei Zurich versicherten Gastrobetriebe mit einer Epidemie-Versicherung die volle Pandemie-Deckung. Die anderen Betriebe erhalten Kulanzzahlungen aus dem Zurich-Solidaritätsfonds.“

In Deutschland befasste sich das Landgericht Mannheim in einem Urteil vom 29. April 2020 (Az.: 11 O 66/20) mit den Problemen und Komplexitäten von Betriebsschließungsfällen und deren Versicherbarkeit. Konkret klagte hier eine Betreiberin von drei Hotels auf Zahlung aus den bestehenden Betriebsschließungsversicherungen.

Das Gericht entschied im Ergebnis vorläufig gegen die Klägerin, weil die Anspruchshöhe nicht hinreichend dargelegt werden konnte. Grundsätzlich würde ihr jedoch ein Anspruch auf die vereinbarte Versicherungsleistung zustehen.

Die Finanzaufsicht Bafin rief die Branche zu Kulanzlösungen auf, um teure Prozesse zu vermeiden. Viele Verträge seien unklar oder missverständlich formuliert.

Autor: VW-Redaktion