Keine Leistung in der BSV: Helvetia spricht Klartext und offeriert einen Kompromiss

Quelle: Bild von TheUjulala auf Pixabay

Klare Worte der Schweizer: „Helvetia lehnt aufgrund eines klaren Ausschlusses in der Epidemie-Versicherung die Pandemie-Deckung ab und hält – bestätigt durch ein Rechtsgutachten – an dieser Position fest.“ Allerdings bietet der Versicherer Schweizer Gastro-Unternehmen eine Vergleichslösung an, wenn diese eine Epidemie-Versicherung haben und Ausfälle aufgrund COVID-19 verzeichnen.

Damit erhalten die betroffenen Betriebe die Möglichkeit, für einen Teil dieser Ausfälle trotz Pandemie-Ausschluss entschädigt zu werden. Eine ähnliche Lösung gibt es mittlerweile auch in Deutschland, nicht ohne erbitterte Kämpfe und viel Kritik.

Mit der Vergleichslösung reagiert Helvetia nach eigener Aussage darauf, dass es unterschiedliche Auffassungen über die Wirksamkeit des Pandemie-Ausschlusses in der Epidemie-Versicherung gibt. Der Versicherer erachtet eine Pandemie als ein nur“ beschränkt versicherbares Risiko“ und hat daher in der Epidemie-Versicherung dieses Ereignis ausgeschlossen: „Besteht keine Versicherungsdeckung, muss Helvetia keine Schäden vergüten“.

Ein guter Kompromiss?

Diese Ansicht werde auch von einem Rechtsgutachten gestützt, das Helvetia bei einer „renommierten Anwaltskanzlei“ hat erstellen lassen. Bis zur Beurteilung des Pandemie-Ausschlusses durch das Bundesgericht herrsche jedoch Unsicherheit über dessen Auslegung. Eine solche Beurteilung dürfte frühestens in ein bis zwei Jahren erfolgen, was in der aktuellen Situation „niemandem hilft“.

Die Vergleichszahlung, die auf einer Pauschale basiert sowie unabhängig von der Rechtslage und ohne Präjudiz erfolgt, entschädigt Schweizer Gastro-Unternehmen mit Pandemie-Ausschluss in der Epidemie-Versicherung für „50 Prozent der ungedeckten Kosten und des Gewinnausfalls. Dieser Betrag wird anhand des Jahresumsatzes pauschal ermittelt.  Mit der Annahme dieser Vergleichslösung stimmen die betroffenen Betriebe zudem der Anpassung des aktuellen Versicherungsproduktes zu.

Autor: VW-Redaktion

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

sechs − zwei =